Eignungskriterien und Alkoholgrenzwerte in der Berufs- und Sportschifffahrt : Alkohol und Sicherheit im Schiffsverkehr - Rechtsmedizinische Untersuchungen zur Begruendung eines Grenzwertes fuer die absolute Fahruntuechtigkeit.

Auteur(s)
Kaatsch, H.-J. Thome, M. Bilzer, N. Gruetters, G. Gruetters, M. Reichelt, J.A. Lemburg, D. & Ritz-Timme, S.
Jaar
Samenvatting

Das Ziel dieser Studie war das Zusammenstellen eines umfangreichen Datenmaterials zur Frage der Beeintraechtigung von Teilnehmern am Schiffsverkehr durch Alkoholeinfluss bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von circa 1,0 Promille sowie die Erarbeitung von Vorschlaegen fuer einen Grenzwert fuer die absolute Untuechtigkeit zum Fuehren eines Wasserfahrzeuges. Zur Klaerung des konkreten Risikos fuer den Schiffslenker wurde der Grenzwert fuer die absolute Fahruntuechtigkeit im Strassenverkehr (von 1,1 Promille) als Zielkonzentration fuer diesen Versuch definiert. In einem Schiffssimulator wurden Szenarien fuer ein Containerschiff auf dem Weg durch die Deutsche Bucht eingespielt. Die nautische Leistung von 21 Kapitaenen wurde nuechtern und nach Alkoholaufnahme durch seemaennisch erfahrenes Personal der Fachhochschule Hamburg, Bereich Nautik, mit Hilfe standardisierter Pruefprotokolle bewertet. Diese Protokolle bestanden aus insgesamt neun Kategorien. Zusaetzlich wurden ophthalmologische und psychomotorische Tests und eine kontinuierliche Herzfrequenzmessung durchgefuehrt, um Alkoholeinfluesse auf das visuelle System, die Vigilanz und das vegetative System zu messen. Die Veraenderung der nautischen Leistung unter Alkohol war eindeutig. Keiner der Probanden war nach Alkoholaufnahme mehr in der Lage, sein Schiff im Simulator in angemessen sicherer Art und Weise zu fuehren. 18 der 21 Kapitaene zeigten massive Leistungsausfaelle in mindestens fuenf von neun Kategorien. Besonders auffaellig waren Beeintraechtigungen der Situationseinschaetzung, des Konzentrationsvermoegens und der seemaennischen Sorgfalt sowie eine gesteigerte Risikobereitschaft. Die ophthalmologischen und psychomotorischen Ergebnisse sowie die Werte der Pulsfrequenz zeigten eine Minderung der Wahrnehmung, der Reaktionsfaehigkeit, der Vigilanz sowie unverhaeltnismaessige vegetative Reaktionen auf Alkohol. Blutalkoholkonzentrationen von wenigstens 0,4 Promille stellen ein hohes Risiko im Schiffsverkehr dar (Howland et. al. 2001), BAKs um 1,0 Promille schliessen jedoch nach den Ergebnissen dieses Versuchs eine ausreichend sichere Fahrweise gaenzlich aus. Die Anwendung des fuer den Kraftfahrzeugverkehr entwickelten Grenzwertes von 1,1 Promille erscheint somit auch fuer die absolute Fahruntuechtigkeit am Ruder aus rechtsmedizinischer Sicht zwingend geboten. (A) Referat, gehalten im Arbeitskreis VIII "Eignungskriterien und Alkoholgrenzwerte in der Berufs- und Sportschifffahrt" (Leitung: Ehlers,P) des 44. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2006 in Goslar.

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Bibliotheeknummer
C 39486 (In: C 39083) /83 / ITRD D360206
Uitgave

In: 44. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2006, p. 216-232, 23 ref.

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