In Abgasen treten neben Kohlendioxid und Wasser unerwuenschte Reaktionsprodukte auf (circa 1-2 Prozent der gesamten Roh-Abgasmasse), die durch einen unvollstaendigen Verbrennungsprozess, durch Additive und natuerliche Bestandteile im Kraftstoff und Motoroel entstehen. In Deutschland sind folgende Abgasbestandteile gesetzlich limitiert: Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Russpartikel (bei Dieselmotoren). Durch rein motorische Massnahmen sind diese Schadstoffe in ihrem Aufkommen kaum herabzusetzen. Bei Otto-Motoren koennen sie durch einen 3-Wege-Katalysator um circa eine Groessenordnung reduziert werden. Bei der Grenzwerteinhaltung interessieren nicht individuelle Schadstoffanteile sondern nur summarische Messgroessen. Diese Regelung ist von Bedeutung fuer besonders schaedliche Abgase wie Kohlenwasserstoffe (zum Beispiel Benzol, 1,3 Butadien, Toluol) und Aldehyde (zum Beispiel Formaldehyd, Acetaldehyd). Das Ziel von niedrigen Kohlendioxid-Emissionen hat wegen des Klimaschutzes an Bedeutung gewonnen. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang sind die Selbstverpflichtung der deutschen Automobilindustrie, den Kraftstoffverbrauch von neuen Pkw bis 2005 um 25 Prozent zu reduzieren (im Vergleich zu 1990), sowie die im letzten Jahrzehnt bereits erreichten deutlichen Emissionsreduzierungen der limitierten Abgaskomponenten. Beitrag zum Kapitel "Schadstoffe und Kraftstoffverbrauch" des Berichtes "Die Strasse im Spannungsfeld von Sicherheit, Oekologie und Oekonomie - deutsch-russische Erfahrungen".
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