EMPFEHLUNGEN FUER DIE ABHANDLUNG DER EINGRIFFSREGELUNG BEIM BUNDESFERNSTRASSENBAU.

Auteur(s)
SMEETS, P. & DAMASCHEK, S.
Jaar
Samenvatting

Das vorliegende Forschungsvorhaben diente der Erarbeitung eines inhaltlich geschlossenen Diskussionspapiers zur Behandlung von Eingriff und Ausgleich beim Bau von Bundesfernstrassen. Hierbei sollten neben inhaltlichen Aspekten ueber die zu beruecksichtigenden Beeintraechtigungen bei Eingriffen durch Strassenbauvorhaben moegliche Hilfen zur Ermittlung eines angemessenen Ausgleichs gegeben werden. Der Stand der Planungspraxis beziehungsweise die bis dahin uebliche Vorgehensweise wurden zusammengestellt und zu einer Diskussionsvorlage zusammengefasst. In einer Vielzahl an Diskussionen wurden die zahlreichen offenen Fragen zu Inhalten und Vorgehensweise auf der Grundlage vorbereiteter Besprechungsunterlagen abgehandelt. Ergebnis des Forschungsvorhabens ist eine Vorlage fuer ein Merkblatt ueber Beurteilungskriterien bei strassenbedingten Eingriffen in Natur und Landschaft sowie zur Ermittlung und Vermeidung des Eingriffs und zum Ausgleich. Das Schwergewicht der Arbeit liegt eindeutig auf der Darlegung des Vorgehens bei der Ermittlung des Eingriffs einschliesslich der dazu erforderlichen Untersuchungsinhalte. Ebenso werden Hilfen fuer die Bewertung der Beeintraechtigungen und zur Ermittlung des funktionsbezogenen Ausgleichs gegeben. Fuer die Bearbeitung Landschaftpflegerischer Begleitplaene werden Arbeitshilfen bereitgestellt. Diese umfassen konkrete Angaben ueber die Bedeutung und die Merkmale von Naturhaushalt und Landschaftsbild sowie Hilfsmittel zur Erfassung. Zur Ermittlung, Beschreibung und Wertung der Art von Beeintraechtigungen, der Wirkintensitaet und der Wirkungszusammenhaenge sowie zur Beeintraechtigungsintensitaet oder zur Erheblichkeit oder Nachhaltigkeit von Beeintraechtigungen werden ebenso Hinweise gegeben wie fuer die Moeglichkeiten des Ausgleichs oder zur Ermittlung der Ausgleichbarkeit. Der Ausgleich hat sich an den beeintraechtigten Wert- und Funktionselementen zu orientieren. Ausgleichsmassnahmen haengen in der Art und vom Umfang von der Wiederherstellung der gestoerten Werte und Funktionen ab, wobei unter anderem 1.gleichwertige Funktionen, 2. Vernetzungsgrad, 3. Mindestgroessen als Entwicklungszeit wesentlich sind. Nicht ausgleichbare Beeintraechtigungen sind zu ermitteln und fuer die Abwaegung ueber die Zulaessigkeit des Vorhabens aufzubereiten. Im Falle des Vorrangs fuer das den Eingriff begruendende Vorhaben sind fuer alle nicht ausgleichbaren Beeintraechtigungen Ersatzmassnahmen vorzunehmen.

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Bibliotheeknummer
I 338061 IRRD 9608 /15
Uitgave

FORSCHUNG STRASSENBAU UND STRASSENVERKEHRSTECHNIK. 1994. (668) 74S BUNDESMINISTER FUER VERKEHR, POSTFACH 20 01 00, BONN, D-53170, DEUTSCHLAND BR 1994

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