Erkennung und Rehabilitation von drogenauffälligen Lenkern.

Auteur(s)
Kaba, A.
Jaar
Samenvatting

Bei der Erkennung von beeintraechtigten Lenkern ist die Form der Anhaltung von Bedeutung. Fuehrt Auffaelligkeit zur Anhaltung, ist ein konkreter Anhaltspunkt fuer die weitere Vorgangsweise gegeben. Bei Planquadrataktionen ist dies nicht der Fall. Bei der Beeintraechtigung steht Alkoholkonsum als Ursache an erster Stelle, gefolgt von Medikamentenmissbrauch und illegalen Drogen, bei denen Cannabis dominiert. Die direkte Messung der Beeintraechtigung durch psychotrope Substanzen ist der Methode der Feststellung von Substanzen vorzuziehen. Messmethoden der Beeintraechtigung sind die Pupillometrie, die Messung des Spurverhaltens, die Messung des Blickverhaltens sowie psychologische Leistungstests. Die Pupillometrie ermoeglicht es beispielsweise, nicht nur die Adaptationsfaehigkeit des Auges mit Hilfe einer Lichtquelle, sondern auch dynamische Parameter der Pupille durch eine dynamische Veraenderung der Lichtstaerke zu erfassen. Ueberwiegend wird die Kontrolle der Beeintraechtigung ueber die Feststellung von Substanzen durchgefuehrt. Einigermassen sichere Aussagen zur Beeintraechtigung liegen derzeit nur fuer Alkohol vor. Um Grenzwerte festlegen zu koennen, sind umfangreiche Untersuchungen ueber die Wirkungen vieler einzelner Substanzen erforderlich. Aber selbst fuer problematische Medikamente werden bis heute keine genauen Untersuchungen ueber die Auswirkung auf die Verkehrstauglichkeit durchgefuehrt. Alkoholisierung kann durch die Untersuchung der Atemluft festgestellt werden. Fuer weniger haeufig anzutreffende Substanzen sind umfangreiche und teure Blutuntersuchungen notwendig. Harn-, Speichel-, Schweiss- und Haaruntersuchungen erlauben entweder keine Aussage ueber die aktuelle Beeintraechtigung oder ergeben aufgrund der geringen Verlaesslichkeit haeufig falsch-negative Ergebnisse. Diese Substanzmessung soll nun durch die Exekutive erfolgen, wozu umfangreiche Schulungsmassnahmen notwendig sind. Der Aufwand wird erheblich unterschaetzt. Gibt es parallel zu den ueblichen Sanktionen keine begleitenden Rehabilitationsmassnahmen, sind die Rueckfallquoten hoch. Fuer Personen, die bezueglich ihres Drogenkonsums kein Problembewusstsein haben, sollte eine psychologische oder psychotherapeutische Behandlung vorgesehen werden. Vorgestellt wird ein Stufenmodell, das Sanktionen, Sicherungs- und Rehabilitationsmassnahmen verbindet und auf die Schwere der Beeintraechtigung sowie die Drogenmenge abstimmt. Dabei erweist sich die verkehrspsychologische Untersuchung als sensibles Instrument, um falsch-positiv beurteilte Klienten von Sanktionen und Sicherungsmassnahmen fernzuhalten und um Missbrauch und Sucht in einem Fruehstadium zu erkennen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Ueberwachung auf die Beeintraechtigung abzielen sollte, um den objektiven sicherheitsgefaehrdenden Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Erst im zweiten Schritt sollte bei der Einleitung von Rehabilitationsmassnahmen auf das konkrete Konsumverhalten psychotroper Substanzen eingegangen werden. (KfV/A)

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Bibliotheeknummer
C 21950 (In: C 21947) /83 / ITRD D346600
Uitgave

In: Drogen und Medikamente im Strassenverkehr : Verkehrssicherheit und Gesundheitspolitik : Symposium Workshop, November 2001, p. 16-20

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