Mit der Novellierung des Strassenverkehrsrechts zum 1. Januar 1999 wurde die EU-Fuehrerscheinrichtlinie in Deutschland umgesetzt. Anhang III der Richtlinie beinhaltet die Mindestanforderungen hinsichtlich der koerperlichen und geistigen Eignung zum Fuehren von Kraftfahrzeugen. Mit der Untersuchung sollte festgestellt werden, wie der Anhang III neben Deutschland in den Laendern Daenemark, England und in den Niederlanden umgesetzt wurde. Folgende Dokumente wurden hierzu ausgewertet: Aus Deutschland die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) von 1999 und die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung von 2000, aus Daenemark die Rechtsverordnung von 2000 (Mindestanforderungen an die koerperliche und seelische Eignung zum Fuehren von Fahrzeugen) und der Runderlass vom 20. Dezember 2000 (fuer Polizei und das Staatliche Kraftfahrzeugamt), aus den Niederlanden "Fitness criteria regulations" von 2000 und aus Grossbritannien "At a glance guide to the current medical standard of fitness to drive" von 2001. Im Einzelnen werden die Regelungen der EU und der verschiedenen Laender zu folgenden Stichpunkten gegenuebergestellt: 1. Grundsaetzliche Regelungen; 2. Aerztliche Untersuchungen; 3. Sehvermoegen; 4. Hoervermoegen; 5. Bewegungsbehinderungen; 6 Herz- und Gefaesskrankheiten; 7. Zuckerkrankheit; 8. Krankheiten des Nervensystems; 9. Geistige Stoerungen; 10. Alkohol; 11. Drogen und Arzneimittel; 12. Nierenerkrankungen; 13. Verschiedene Bestimmungen. In der Zusammenfassung werden die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Abweichungen von der EU-Richtlinie aufgefuehrt. Im Anhang findet sich eine tabellarische Uebersicht der Ergebnisse.
Samenvatting