ERWEITERTE ANALYSE UND BEURTEILUNG ZUR VERGLEICHENDEN ZUSTANDSERFASSUNG UND -BEWERTUNG UNTERSCHIEDLICHER KONZEPTE DER LAENDER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, FRANKREICH UND SCHWEIZ (TEIL II).

Auteur(s)
SUSS, G. & KRUEGER, W.
Jaar
Samenvatting

In dem dieser Forschungsarbeit zugrundeliegenden Bericht (FA 9.062) wird die Durchfuehrung der Zustandserfassung von 27 ausgewaehlten Teststrecken im Dreilaendereck Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und Schweiz (9 je Land) und die Gegenueberstellung der jeweils laenderspezifisch gewonnenen Zustandsreihungen behandelt. Beim wesentlichen Teil der Teststrecken ergeben sich gravierende Unterschiede in den Rangfolgen. Die Ursachen fuer diesen Sachverhalt waren ohne eine eingehende Analyse und Gegenueberstellung der drei angewendeten Methoden nicht erkennbar. Gegenstand und Ziel der Zustandserfassung und -bewertung sind in der Bundesrepublik Deutschland das gesamte Strassennetz mit dem Ziel, den Zustand nach einheitlichen Regeln zu beschreiben und daraus Zustandsentwicklungen sowie Zustandsreihungen abzuleiten; in Frankreich das gesamte Strassennetz, um massnahmebeduerftige Abschnitte herauszufiltern und diesen ausgesuchten Abschnitten eine Dringlichkeit, mit der Erhaltungsarbeiten durchzufuehren sind, zuzuweisen; im Kanton Neuenburg die im Strassennetz nach einer individuellen Vorauswahl als massnahmebeduerftig eingestuften Abschnitte sowie die Festlegung von Massnahmendringlichkeit und Reihung. Die Erhaltungsziele, Substanzerhaltung, Erhaltung oder Erhoehung der Verkehrssicherheit, Erhaltung oder Verbesserung des Fahrkomforts, decken sich weitgehend. Die Auswahl der Zustandsmerkmale richtet sich in den Laendern nach dem dort vorkommenden konstruktiven Aufbau der Fahrbahnbefestigungen, sowie nach der Absicht, Zustandsreihungen oder Dringlichkeitsfestlegungen vorzunehmen. Als einziges gemeinsames Merkmal wird in allen drei Laendern die Spurrinnentiefe herangezogen. In jeweils zwei Laendern die Deflektion, die Griffigkeit, die Ebenheit in Laengsrichtung, die Netzrisse/Risshaeufungen und die Ausmagerungen/Splittverluste. Die uebrigen der 21 Merkmale unterschieden sich. Als Massstab wird in der Bundesrepublik Deutschland (Werte zwischen 1,0 und 5,0) verwendet. In Frankreich und der Schweiz sind die Wertzuweisungen dreistufig aufgebaut. Nur bei der Prioritaetenfestlegung in der Schweiz wird eine Skala zwischen 30 und 99 mit ganzzahligen Werten verwendet. Waehrend in der Bundesrepublik Deutschland fast durchgaengig funktionale Normierungen der Zustandsmerkmale anhand der zulaessigen Geschwindigkeit (ausserorts) oder der Strassenfunktion (innerorts) vorkommen, sind in den Laendern Frankreich und Schweiz nur teilweise derartige funktionale Abhaengigkeiten beruecksichtigt. Festlegungen von Warn-/Eingreifgrenzen liegen im Schnitt in der Schweiz am niedrigsten, das heisst die Werte werden mit grosser Sensibilitaet interpretiert. Die franzoesischen Grenzwerte sind in etwa mit dem hoechsten Anforderungsniveau in der Bundesrepublik Deutschland zu vergleichen. Gewichtungen von Zustandsmerkmalen kennen nur die Methoden der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz. Das gemeinsame Zustandsmerkmal Spurrinnen hat in der Schweiz etwa die Haelfte der Bedeutung, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland angesetzt ist. Die Ebenheit hat etwa den gleichen Stellenwert. Verfahrensbedingt nimmt die Ebenheit bei den Wertverknuepfungen in Frankreich und der Schweiz eine geringere Bedeutung ein, als dies in der Bundesrepublik Deutschland der Fall ist. Wertverknuepfungen in Form einer zum Beispiel additiven Zielfunktion unterbleiben in Frankreich. Die Prioritaetswerte der drei Erhaltungsziele stehen dort nebeneinander und werden je nach der aktuell bevorzugten technisch-politischen Erhaltungsstrategie fuer die weiteren Entscheidungen herangezogen. Wegen der im Detail vorhandenen methodischen Unterschiede muss davon ausgegangen werden, dass eine laenderweiseUebertragung der Methoden nicht moeglich erscheint.

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Bibliotheeknummer
I 324841 IRRD 9602 /10 /61
Uitgave

FORSCHUNG STRASSENBAU UND STRASSENVERKEHRSTECHNIK. 1992. (617) PP73-126 (2 REFS.) BUNDESMINISTER FUER VERKEHR, POSTFACH 20 01 00, BONN, D-53170, DEUTSCHLAND BR 1992

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