EU-Project DAN (Description and Analysis of Post-Licensing Measures for Novice Drivers).

Auteur(s)
Bartl, G.
Jaar
Samenvatting

Das im Maerz 2000 abgeschlossene Projekt DAN beschreibt und analysiert die Massnahmen, die in den EU-Laendern nach Erwerb der Fahrerlaubnis angewendet werden, um Unfaelle und Gesetzesuebertretungen von Fahranfaengern zu verringern. Die theoretische Grundlage bildete ein hierarchisches Stufenmodell, in dessen Rahmen der "gute Autofahrer" beschrieben wird. In den EU-Laendern werden folgende vier Arten von Massnahmen angewendet: 1. Zweiphasenausbildung (Luxemburg und Finnland); 2. Nachschulungsmassnahmen in Verbindung mit einem Probefuehrerschein (Oesterreich und Deutschland); 3. Restriktive Einzelmassnahmen wie niedrigere Geschwindigkeits- und Alkohollimits fuer Fahranfaenger; 4. Freiwillige Weiterbildung wie zum Beispiel Fahrsicherheitstrainings. Die Massnahmen in den EU-Laendern und in der Schweiz werden im Einzelnen kurz beschrieben. Einige Massnahmen wurden wissenschaftlich evaluiert. Zu den wichtigsten Ergebnissen gehoert, dass die Mehrphasenausbildung in Finnland dazu gefuehrt hat, dass die Unfaelle der maennlichen Jugendlichen im Alter von 18 bis 20 Jahren um 25 Prozent, jene der Maenner ueber 21 Jahren um 50 Prozent und jene der jungen Frauen im Alter von 18 bis 20 Jahren um 16 Prozent zurueckgingen. Auch die Einfuehrung des Probefuehrerscheins in Verbindung mit Nachschulungsmassnahmen fuer Rechtsuebertreter in Oesterreich war erfolgreich. Die Evaluation von psychologischen Driver Improvement-Kursen fuer alkoholauffaellige Fahrer in Oesterreich zeigt, dass mit ihnen die Rueckfallquote um 50 Prozent verringert werden kann. Die Evaluation von Sicherheitstrainings brachte keine positiven Resultate. Sie fuehren unter anderem leicht zu einer Ueberschaetzung des Fahrkoennens. Die Hauptergebnisse des DAN-Projekts sind in Form von acht Empfehlungen zusammengefasst: 1. Verbindliche Einfuehrung einer verlaengerten Fahrausbildung ohne Ruecksicht auf das Alter der Fahranfaenger; 2. Mehrphasenausbildung fuer alle Fahranfaenger und spezielle Nachschulungsmassnahmen fuer Rechtsuebertreter; 3. Probephase mit Strafpunktesystem und Fuehren eines zentralen Verkehrsstrafregisters; 4. Fahrsicherheitskurse duerfen nicht zu einer Ueberschaetzung des Fahrvermoegens fuehren; 5. Individuelles Feedback ist fuer alle Massnahmen ein wichtiges Element; 6. 0,0 Promille fuer Fahranfaenger; 7. Restriktive Einzelmassnahmen wie Geschwindigkeitsbeschraenkungen fuer Fahranfaenger sollten nicht ergriffen werden, 8. Qualitaetsstandards sind einzufuehren. Der Beitrag ist auch auf der 2002 vom Kuratorium fuer Verkehrssicherheit herausgegebenen CD-Rom "7. Internationaler Kongress 'Driver Improvement'" (siehe ITRD D346886) enthalten. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D346844. (KfV/A).

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Publicatie

Bibliotheeknummer
C 26315 (In: C 26275) /83 / ITRD D346884
Uitgave

In: Driver Improvement : ausgewählte Beiträge 7. Internationaler Kongress, Salzburg, Austria, 8.-10. Oktober 2001, p. 371-378

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Deze publicatie behoort tot de overige publicaties die we naast de SWOV-publicaties in onze collectie hebben.