Die EU-Richtlinie 91/493/EWG, die in Österreich mit dem EU-Beitritt verbindlich wurde und mit 1. Juli 1996 umgesetzt werden sollte, bringt zahlreiche Änderungen im Fahrerlaubnisrecht für einspurige Kraftfahrzeuge in Österreich . In dieser EU-Richtlinie werden als "Unterklasse A1: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)" definiert. In der Richtlinie ist enthalten, dass die Mitgliedsstaaten für die Unterklasse A1 ergänzende einschränkende Normen zur Auflage machen können. Im Entwurf zum neuen Führerscheingesetz in Österreich waren als ergänzende Einschränkungen einerseits höchstens 8.500 Umdrehungen pro Minute und andererseits eine Bauartgeschwindigkeit von maximal 100 km/h vorgesehen. In der an die Präsentation anschliessenden Diskussion wird darauf hingewiesen, dass die Einführung der Unterklasse A1 in den Mitgliedsstaaten der EU optional ist. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sei die Einführung der Unterklasse A1 ab 16 Jahren in Österreich abzulehnen, da diese Berechtigung nur jeweils im Inland gelte und für die Einreisebewilligung mit einem solchen Leichtmotorrad in andere EU-Länder, welche die Unterklasse A1 nicht eingeführt haben, bilaterale Verträge abgeschlossen werden müssten. (KfV/H).
Samenvatting