Fahren unter Drogeneinfluss aus medizinisch-toxikologischer Sicht.

Auteur(s)
Kauert, G.
Jaar
Samenvatting

Infolge der zunehmenden Moeglichkeiten des Erkennens einer Drogenbeeinflussung durch entsprechend geschulte Polizeibeamte sowie infolge der Fortschritte der toxikologischen Analytik hat die Zahl der entdeckten Drogenfahrten stark zugenommen. Bei der stetigen Zunahme der Blutproben ueber die Jahre hinweg ist der Anteil der positiven Drogennachweise im Blut annaehernd konstant geblieben, so dass man schliessen kann, dass die Dunkelziffer der Drogenfahrten immer noch sehr hoch ist. Waehrend 1993 nur jede 40. Blutprobe zur Untersuchung hinsichtlich Drogen oder Medikamente entnommen wurde, war dies im Jahr 2000 bei jeder 3. Blutprobe der Fall. Bei Sonderaktionen der hessischen Polizei mit Vollsperrungen von Autobahnen an Wochenenden werden heute stets mehr Blutproben zur Drogenuntersuchung als zur Alkoholbestimmung entnommen. Einer juristischen Klarstellung bedarf die Behandlung von Faellen, bei denen bei positivem Urintest auf Cannaboide bei der anschliessenden Blutuntersuchung kein THC, sondern nur noch THC-Carbonsaeure nachweisbar ist. Eine problematische Konsumentengruppe stellen Personen dar, die regelmaessig am Wochenende Cannabis konsumieren und mit dem Kraftfahrzeug unterwegs sind, um groessere Entfernungen zwischen verschiedenen Veranstaltungen zu ueberbruecken. Eine Analyse von 110 drogenassoziierten Verkehrsunfaellen zeigte unter anderem folgende Ergebnisse: Die Cannabis-Unfaelle stellen die groesste Fallgruppe unter den Einzeldrogen dar, weisen die schwersten Unfallfolgen auf und sind ueberwiegend Dunkelheits-Unfaelle. Die Stimulantien-Unfaelle geschehen meist infolge ueberhoehter Geschwindigkeit und sind ebenfalls Dunkelheits-Unfaelle. Die Opiat-/Mischdrogen-/Arzneimittel-Unfaelle sind ueberwiegend Tageslicht-Unfaelle, haben die hoechste Rate auffaelliger Fahrer, sind ueberwiegend vom Typ "Abkommen von der Fahrbahn" und weisen die geringeren Unfallfolgen auf. Referat zum Themenbereich "Verkehrsrecht, Rechtspolitik, Ahndung" des ADAC-Rechtsforums "Drogen im Strassenverkehr", 14. Maerz 2003, Muenchen.

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Bibliotheeknummer
C 39220 (In: C 39214) /83 / ITRD D352111
Uitgave

In: ADAC-RechtsForum "Drogen im Strassenverkehr", München, 14. März 2003, p. 52-61

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