Fahrerlaubnisentziehung : Einsatz von pädagogisch-psychologischen Massnahmen.

Auteur(s)
Hillmann III, F.-R.
Jaar
Samenvatting

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist zwar ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit, kontrolliert aber lediglich den "status quo" eines Probanden. Das einzige sinnvolle und effiziente Instrument, bei einem Alkohol- oder Drogentaeter beziehungsweise einem notorischen Verkehrsrowdy eine Veraenderung seines Verhaltens und seiner Einstellung zu bewirken, stellt die Verkehrstherapie (VT) dar. Fuer den Moderator sollte ein abgeschlossenes Spezialstudium mit staatlicher Pruefung Voraussetzung sein. Von besonderer Bedeutung ist eine fruehzeitige und umfassende Information der Betroffenen, damit keine wertvolle Zeit (beispielsweise waehrend einer Sperrfrist) ungenutzt, das heisst ohne die Durchfuehrung einer VT, verstreicht. Zu ueberlegen waere auch die Moeglichkeit, die VT als Alternative zur MPU einzusetzen. Die VT kann sowohl bei Drogenkonsum (Cannabis oder harte Drogen) als auch im Zusammenhang mit einer Alkoholproblematik oder bei Punktetaetern durchgefuehrt werden. Verschiedene Moeglichkeiten werden im Einzelnen diskutiert. Gefordert wird ausserdem eine gesetzliche Verankerung der VT, die bisher nur bei Punktetaetern (Punkteabbau durch die Teilnahme an einer Psychologischen Beratung) gegeben ist. Insgesamt sind verkehrstherapeutische Massnahmen in weit groesserem Umfang erforderlich, als das bisher der Fall ist. Die VT sollte ein fester Bestandteil innerhalb der gesetzlichen Struktur des Fahrerlaubnisrechts werden. Die bisherigen gesetzlichen Mittel reichen nicht aus, das anzustrebende Mass allerhoechster Verkehrssicherheit zu erreichen.

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Bibliotheeknummer
C 36262 [electronic version only] /83 /73 / ITRD D358010
Uitgave

Deutsches Autorecht, Vol 75 (2005), p. 601-604

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