FAHRTAUGLICHKEIT UND FAHRPRAXIS BEI PERSONEN MIT ERWORBENEN GESICHTSFELDEINSCHRAENKUNGEN.

Auteur(s)
KASTEN, E. SCHULTE, T. & SABEL, R.A.
Jaar
Samenvatting

Pro Jahr erleiden in Deutschland bis zu 500.000 Menschen eine Hirnschaedigung, 10 bis 15 Prozent davon leiden unter anhaltenden Folgeschaeden. 20 bis 30 Prozent dieser Patienten zeigen dadurch auch Sehstoerungen. Aufgrund der aerztlichen Schweigepflicht werden diese Personen nicht bei der zustaendigen Verkehrsbehoerde gemeldet. In dieser Pilotstudie wurden mit einem Fragebogen Daten bei 49 Patienten mit erworbener Gesichtfeldeinschraenkung erhoben. Es wurde festgestellt, dass nur 57 Prozent der befragten Personen vom Arzt darueber aufgeklaert worden waren, dass ihre Fahreignung eingeschraenkt ist. 65 Prozent waren im Besitz einer Fahrerlaubnis, davon fuhren 30 Prozent noch selbst ein Kraftfahrzeug. Im Erfassungszeitraum seit Einsetzen der Sehschaedigung konnten insgesamt vier Unfaelle festgestellt werden, von denen aber nur zwei in direktem Zusammenhang mit der Sehstoerung standen. Empfohlen wird eine strengere Pruefung von Gesichtsfelddefekten, aber eine Zulassung von Patienten, die ihr Defizit mit Blickbewegungen gut kompensieren koennen. (Author/publisher).

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Publicatie

Bibliotheeknummer
I 337907 [electronic version only] IRRD 9802 /83 /
Uitgave

ZEITSCHRIFT FUER VERKEHRSSICHERHEIT. 1997. 43(3) PP116-22 (45 REFS.) KOELN, DEUTSCHLAND BR 1997

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