Fahrtauglichkeits-Grenzwerte bei cannabispositiven Verkehrsteilnehmern : Sinn oder Unsinn ?

Auteur(s)
Kauert, G. & Eisenmenger, W.
Jaar
Samenvatting

Bisher nicht festgelegte, objektivierbare Kriterien bereiten Probleme für die Annahme der absoluten Fahruntauglichkeit nach Drogenkonsum. Zur Zeit besteht bei Gerichten die Auffassung, bei Arzneimittel- und Drogeneinnahme müssten im Einzelfall mangels festlegbarer Grenzwerte immer aufgrund weiterer Anknüpfungstatsachen (zum Beispiel Ausfallerscheinungen oder Fehlleistungen) bewiesen werden, ob berauschende Mittel zur Fahrunsicherheit geführt haben. Dagegen wird nun festgestellt, dass der einzig realistische und auch praktizierbare Grenzwert die Nachweisgrenze des Analyseverfahrens für die psychoaktiven Wirkstoffe (THC) im Vollblut ist. Bei positivem Nachweis von THC in der Blutprobe ist ein extrem hoher Gefährdungstatbestand gegeben, aufgrund dessen die Gerichte auf einer objektivierbaren Basis ihre strafrechtliche Bewertung vornehmen können. Ein höherer Grenzwert als der Wert der Nachweisbarkeit würde dazu führen, dass bei einem grossen Teil der Betroffenen trotz schwerwiegender Cannabis-Beeinträchtigung keine Fahruntauglichkeit angenommen würde.

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Publicatie

Bibliotheeknummer
C 6770 (In: C 6763 S) /83 / IRRD 329692
Uitgave

In: Kongressbericht der 27. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. in Verbinding mit der 33. Fortbildungsveranstaltung der Sektion Verkehrspsychologie des Bundesverbandes Deutscher Psychologen BDP, Heidelberg, 1.-3. April 1993, p. 24-25

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