In der Politik wird die Anordnung eines Fahrverbots für Straftäter, ohne dass ein Bezug zur Führung von Kraftfahrzeugen besteht, diskutiert. Dabei wird daran gedacht, das Fahrverbot als Hauptstrafe anstelle von Geld- oder Freiheitsstrafe zum Beispiel bei Ladendiebstahl oder Taschendiebstahl zu verhängen. Das stünde im Gegensatz zur bisherigen Auffassung, dass zwischen Tat und Sanktion eine Verbindung bestehen solle. Der Verfasser erörtert die praktischen Möglichkeiten und Auswirkungen und kommt zu dem Ergebnis, dass die Umwandlung des Fahrverbotes in eine selbständige Hauptstrafe weder notwendig noch sinnvoll ist.
Samenvatting