Samenvatting
Am 1. Juli 2005 tritt in Oesterreich das Vormerksystem fuer unbelehrbare Wiederholungstaeter und Risikolenker in Kraft. Der Beitrag besteht aus einem Fallpruefungsschema, das im Schritt-fuer-Schritt-Verfahren die noetigen Fragen und moeglichen Entscheidungen nach Begehen eines Delikts gemaess Paragraf 30a Absatz 2 Fuehrerscheingesetz durch den Lenker aufzeigt. (KfV/A)