Seit 1993 ist durch das Bundesverfassungsgericht die Frage geklärt, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu fordern. Es wird darauf hingewiesen, dass die klärungsbedürftigen Fragen bereits durch Harn- , Blut- oder Haaruntersuchungen beantwortet werden können. Diese greifen nicht so wesentlich in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein. Die Umsetzung wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Anhand von 470 Blutuntersuchungen werden Gewohnheiten und Drogenaufnahme in Zusammenhang mit der Blutentnahme dargestellt. Beitrag zum Themenschwerpunkt IX Drogen des Kongresses 1997 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 29. Jahrestagung, Münster, 19. bis 22. März 1997.
Samenvatting