Samenvatting
Am Beispiel der Stadt Graz wird für eine flächenhafte Verkehrsberuhigung plädiert, bei der im gesamten Strassennetz (ausgenommen Vorrangstrassen) eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h verordnet wird. Das Grazer Modell kommt weitestgehend ohne bauliche Massnahmen zur Geschwindigkeitsminderung aus und hat zu einer erheblichen Reduktion der Unfälle geführt. Wesentlich für den Erfolg ist eine rigorose polizeiliche Verkehrsüberwachung. Siehe auch C 11398 (IRRD 332306). (KfV/H).