Flexible Ergänzungen des öffentlichen Verkehrs.

Auteur(s)
Zehetner, S.
Jaar
Samenvatting

Trotz des hohen Mobilisierungsgrades ist der motorisierte Individualverkehr nicht in der Lage, die Mobilitätsbedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen zu befriedigen. Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs steht weitgehend ausser Diskussion, wenn es um die Bewältigung von Verkehrsspitzen, insbesondere in Ballungsräumen, geht. In Gebieten und Zeiten mit schwacher Verkehrsnachfrage stösst jedoch die Einrichtung eines öffentlichen Linienverkehrs bald an die Finanzierungsgrenzen. Die regelmässige Benutzung des Taxis ist für die meisten Fahrgäste zu teuer. Einen Lösungsansatz stellt der bedarfsorientierte öffentliche Verkehr dar. Er verbindet den öffentlichen Linienverkehr mit dem Gelegenheitsverkehr und stellt so eine flexible Ergänzung des ÖPNV dar. Im einzelnen werden die Betriebsweisen von Linientaxi, Rufbus und Anruf-Sammeltaxi (AST) beschrieben. Der Linientaxiverkehr setzt im Unterschied zum herkömmlichen Linienverkehr wesentlich kleinere Fahrzeugeinheiten ein. Die Anschaffungskosten sind niedrig, nicht jedoch die Betriebskosten. Diese können sogar höher sein als beim Linienverkehr, nämlich dann, wenn bei einer Fahrt ein zweites Fahrzeug zum Einsatz gerufen werden muss. Das Linientaxi muss auch fahren, wenn keine Fahrgäste befördert werden. Es ist zudem nicht imstande, im Stadtrandbereich oder im ländlichen Bereich eine ausreichende Flächenbedienung anzubieten. Der Rufbus kann mit vollständigem oder teilweisem Richtungsband geführt werden. Die Abfahrtszeiten sind fix. Beim teilgebundenen Ruftaxi ist das Fahrtende mit fester spätester Ankunftszeit festgelegt. Das Ruftaxi besitzt Elemente der Flächenbedienung, die Betriebskosten sind niedriger als beim Linienverkehr, doch entstehen bei der Einführung hohe Infrastrukturkosten, da Telefonrufsäulen an den Haltestellen, Datenfunk in allen Fahrzeugen und eine Funkleitstelle notwendig sind. Das Anruf-Sammeltaxi (AST) ist ausschliesslich auf Flächenbedienung ausgerichtet und nutzt die freien Kapazitäten des Taxigewerbes, meist unter Verwendung bereits bestehender Infrastruktur. Die Auftraggeber sind Kommunen oder öffentliche Verkehrsbetriebe. Der Fahrgast bestellt das Taxi mindestens 30 Minuten vor der fahrplanmässig vorgesehenen Abfahrtszeit, wird an einer AST-Abfahrtsstelle abgeholt und innerhalb des definierten Bedienungsgebietes zu einem fixen Preis zum gewünschten Ziel gebracht. Der zuletzt aussteigende Fahrgast quittiert mit seiner Unterschrift den Taxameterstand. Auf dieser Grundlage erfolgt die Abrechnung der Taxibetreiber mit dem Auftraggeber. In Linz wurde AST 1987 eingeführt. Es gibt einen AST-Abendverkehr, einen AST-Tagesverkehr für äusserst dünn besiedelte Stadtrandgebiete und einen AST-Nachtbetrieb, der auch Nachbargemeinden einbezieht. Die Kosten belaufen sich auf rund 30 Prozent des öffentlichen Linienverkehrs. In einer Tabelle werden Betriebsweisen und Merkmale des Linienverkehrs und der verschiedenen bedarfsorientierten Verkehrsformen im Überblick geboten. (KfV/A)

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Bibliotheeknummer
C 17013 (In: C 16996) /72 / ITRD D346018
Uitgave

In: Proceedings of the transport safety congress "Benchmarking safety measures : vulnerable road users, Vienna, 12 October 1998 = Berichte der Verkehrssicherheitskongress "Sicherheitsmassnahmen im Vergleichtest : ungeschützte Verkehrsteilnehmer, Wien, 12. Oktober 1998, p. 113-118

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