Forensisch-psychiatrische Aspekte des Cannabiskonsums.

Auteur(s)
Schwitzgebel, P. & Roesler, M.
Jaar
Samenvatting

Nach einfuehrenden Bemerkungen zum Thema Cannabis und Delinquenz werden Strafverfolgungspraxis sowie gesetzliche Vorschriften bezueglich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eroertert. Anschliessend werden cannabisassoziierte Stoerungen und die Beurteilung der Schuldfaehigkeit beschrieben. Es folgt eine Diskussion der forensischen Prognosen von Cannabiskonsum, wobei auf die sich fuer den beurteilenden Sachverstaendigen ergebenden Probleme hingewiesen wird. Im Abschnitt ueber die Bedeutung von Cannabis im Strassenverkehr wird zunaechst das Thema Fahrtuechtigkeit diskutiert. Da fuer Fahrten unter Drogeneinfluss keine Grenzwerte gesetzt sind, koennen Verurteilungen nur wegen relativer Fahruntuechtigkeit erfolgen: Es reicht fuer eine Verurteilung nicht aus, wenn Fahren unter Drogeneinfluss erwiesen ist, vielmehr muessen rauschbedingte Ausfallerscheinungen (zum Beispiel Fahrfehler, psychopathologische Auffaelligkeiten) positiv festgestellt werden. Wegen des nicht-linearen Verteilungsvolumens ist fuer Cannabis die Rueckrechnung einer Konzentration zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht moeglich. Ebenso wenig existieren sichere Grenzwerte dafuer, ab welchen Konzentrationen gewoehnlich Ausfallerscheinungen zu erwarten sind. Typische Fahrfehler unter Cannabiseinfluss sind zum Beispiel Schwierigkeiten in der Spurhaltung, grundlose Geschwindigkeitswechsel, Vorfahrtmissachtung sowie inadaequate Reaktionen auf unerwartete Ereignisse. Die Dauer der Leistungsverschlechterung ist vermutlich dosisabhaengig. In Kombination mit Alkohol bewirkt Cannabis eine Erhoehung der Verschuldensrate bei Verkehrsunfaellen. Zum Thema Fahreignung und Cannabiskonsum wird festgestellt, dass sich die gesetzliche Bewertung geaendert hat: In der 5. Auflage der Begutachtungsleitlinien fuer den Kraftverkehr werden flash backs wegen der geringen Auftretenswahrscheinlichkeit nicht mehr erwaehnt. Nur wer Cannabis gewohnheitsmaessig raucht oder abhaengig davon ist, wird als nicht geeignet zum Fuehren eines Kraftfahrzeugs betrachtet. Gelegentlicher Konsum von Cannabis ist anders zu behandeln, sofern Konsum und Fahren getrennt werden kann, keine anderen Betaeubungsmittel konsumiert werden und keine Persoenlichkeitsstoerung vorliegt. Eine aerztliche Untersuchung und eine umfassendere medizinisch-psychologische Untersuchung duerfen nur noch angeordnet werden, wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, die Zweifel an der Fahreignung begruenden. Auch bei regelmaessigem Konsum von Cannabis, soweit die Grenze zum Missbrauch nicht ueberschritten wird, liegen noch keine hinreichenden Erkenntnisse darueber vor, dass die Leistungsfaehighkeit staendig herabgesetzt ist. Titel in Englisch: Forensic-psychiatric aspects of cannabis consumption.

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Bibliotheeknummer
C 25195 [electronic version only] /83 / ITRD D351035
Uitgave

Sucht, Vol. 48 (2002), No. 5, p. 346-356

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