Freie Rechtsberatung in Verkehrssachen? : Schlussvortrag des 43. Verkehrsgerichtstags 2005.

Auteur(s)
Kilger, H.
Jaar
Samenvatting

Die sofortige Uebernahme der Abwicklung eines Unfallschadens nach einem Verkehrsunfall durch die Haftpflichtversicherer birgt fuer den Geschaedigten gewisse Risiken, wie beispielsweise eine unerkannte Wertminderung des Fahrzeugs, der nicht entschaedigte Nutzungsausfall oder eventuell mangelhafte Reparaturen durch Partnerwerkstaetten der Versicherungen. Bei mangelhafter Beratung ist sich der Geschaedigte im Zweifel ueber diese Risiken nicht im Klaren. Dieser Zustand sollte in Bezug auf das Verkehrsrecht einen Hinweis auf eine Verschaerfung des gesetzlichen Zustandes zur Folge haben. Anhand von Beispielen wird verdeutlicht, dass eine freie Rechtsberatung fuer die Verbraucher von Nachteil waere. Unabhaengige und qualifizierte Rechtsberatung ist demnach nur von Rechtsanwaelten garantiert. Dies dient dem Schutz und dem Interesse des Rechtssuchenden. Mit der Einfuehrung des Fachanwaltes fuer Verkehrsrecht ist die anwaltliche Dienstleistung qualitativ abgesichert. Dabei spielen Ausbildung und Fortbildung fuer die anwaltliche Taetigkeit eine entscheidende Rolle. Hierzu muss zukuenftig an Stelle des Referendariats eine sofort nach dem Ersten Staatsexamen einsetzende Berufausbildung fuer Anwaelte anknuepfen. Nur so kann eine fundierte Ausbildung garantiert werden. Demnach muss ueber die juristische Ausbildung grundlegend nachgedacht werden.

Publicatie aanvragen

5 + 0 =
Los deze eenvoudige rekenoefening op en voer het resultaat in. Bijvoorbeeld: voor 1+3, voer 4 in.

Publicatie

Bibliotheeknummer
C 37063 (In: C 37046) /73 /10 / ITRD D357508
Uitgave

In: 43. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2005, p. 316-326

Onze collectie

Deze publicatie behoort tot de overige publicaties die we naast de SWOV-publicaties in onze collectie hebben.