Fussverkehr : Unfallgeschehen, Risikofaktoren und Prävention

Auteur(s)
Walter, E. Cavegn, M. Scaramuzza, G. Niemann, S. & Allenbach, R.
Jaar
Samenvatting

Die Aussagen im vorliegenden Sicherheitsdossier beruhen auf einer umfassenden Analyse der Verkehrsunfaelle von Fussgaengern in der Schweiz. Bei der Bestimmung von Risikofaktoren und der Bewertung von Sicherheitsmassnahmen wurden auch anderweitig vorliegende Forschungsergebnisse sowie Expertenurteile beruecksichtigt. Ziel der Studie war es, Massnahmen zur Sicherheitssteigerung des Fussverkehrs zu erarbeiten. Pro Jahr erleiden durchschnittlich 2.700 Fussgaenger unfallbedingte Verletzungen. Davon verunfallen um die 800 schwer und 100 toedlich. Kinder bis 14 Jahre und Senioren ab 65 Jahren sind ueberdurchschnittlich stark von schweren Fussgaengerunfaellen betroffen. Mehr als 70 Prozent der schweren und toedlichen Verletzungen erleiden die Fussgaenger beim Queren der Fahrbahn. Die haeufigsten Kollisionsgegner sind Pkw. Die Polizeiberichte zeigen, dass bei 54 Prozent der Faelle ausschliesslich die Kollisionsgegner der Fussgaenger schuld sind, bei 28 Prozent ausschliesslich die Fussgaenger und bei 18 Prozent beide Parteien eine Mitschuld tragen. Kinder und aeltere Menschen sind insbesondere durch kognitive Defizite in der Wahrnehmung und Informationsverarbeitung gefaehrdet. Die Lenkenden der Kollisionsobjekte gefaehrden Fussgaenger vor allem durch unangepasste Verhaltensweisen. Fussgaenger sind durch ein lueckenhaftes Fusswegenetz und schlechte Infrastrukturelemente gefaehrdet. Folgende Massnahmen zur Unfallverhuetung haben sich als die wichtigsten herauskristallisiert: 1. Durch Netzplanung und Beruecksichtigung der Beduerfnisse des Fussverkehrs lueckenlose Fusswegnetze erstellen sowie insbesondere bei Querungen adaequate fussgaengerspezifische Infrastrukturelemente projektieren; 2. Durch bauliche, rechtliche und edukative Massnahmen ein fussgaengerfreundliches Geschwindigkeitsmanagement des motorisierten Verkehrs erwirken: Tempo 30 auf siedlungsorientierten Strassen sowie spezifische Gestaltungselemente auf verkehrsorientierten Strassen, Geschwindigkeitskontrollen, Kampagnen in Kombination mit Enforcement und Sensibilisierung im Rahmen der Fahrausbildung; 3. Optimierung der Personenwagen-Fronten hinsichtlich Partnerschutz; 4. Foerdern eines partnerschaftlichen Fahrstils, insbesondere der Einhaltung der Anhaltepflicht an Fussgaengerstreifen; 5. Obligatorische Verkehrserziehung fuer Kinder und Jugendliche durch Fachpersonen mit Schwerpunkt Fussverkehr in den ersten Jahren. Im Anhang sind Auszuege aus den relevanten Schweizer Gesetzen abgedruckt. (KfV/A)

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Bibliotheeknummer
C 49735 [electronic version only] /80 / ITRD D361506
Uitgave

Bern, Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung BfU, 2007, 401 p., 178 ref.; Sicherheitsdossier 03

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