Fuer die Teilnahme am Strassenverkehr wird ein beidaeugiges Gesichtsfeld vorausgesetzt, das dem uneingeschraenkten Gesichtsfeld eines Auges entspricht. Homonyme Ausfaelle sind damit grundsaetzlich nicht zulaessig. Ob einzelne Hirngeschaedigte mit solchen Stoerungen dennoch fuer den Strassenverkehr geeignet waeren, liesse sich nur durch eine individuelle Pruefung feststellen. Fuer die Verkehrseignung ist ein Gesichtsfeld innerhalb von 40 Grad seitlicher Ausdehnung besonders wichtig. Als Testverfahren kaeme eine - noch zu entwickelnde - standardisierte Untersuchung an einem Fahrsimulator in Frage, wobei allerdings auf die Erfahrungen mit Fahrsimulatoren zurueckgegriffen werden koennte. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D353799. (KfV/A)
Samenvatting