Die Frage, ob ein Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kollision gefahren ist oder gestanden hat, ist auch bei rechtwinkligen Kollisionen immer wieder Streitgegenstand in Gerichtsverfahren. Im Rahmen des Beitrages wird untersucht, ob und welche Aussagen zur Geschwindigkeit querender Fahrzeuge anhand von Schadensbildern moeglich sind. Ferner wird darauf eingegangen, wie sich Schaeden bei gleicher Anstossposition, jedoch unterschiedlicher Querungsgeschwindigkeit unterscheiden und auf welche Merkmale bei der Beurteilung zu achten ist. Dabei wird auch auf die Beruecksichtigung der Aussagefaehigkeit in Abhaengigkeit von der Qualitaet der zur Verfuegung stehenden Unterlagen eingegangen. Einleitend erfolgt die Versuchsbeschreibung mit den verschiedenen Fahrzeugen. Danach wird auf die Ergebnisse einschliesslich der Diskussion der Schadensbilder eingegangen. Abschliessend wird eine Empfehlung hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Fragestellung "gestanden oder gefahren" gegeben. Schriftliche Fassung eines Vortrages des Autors auf der EVU-Jahres-Tagung in Dresden 2006.
Samenvatting