Gesetzlich geregelte Möglichkeiten der Fahrerrehabilitation.

Auteur(s)
Panosch, E. & Kaba, A.
Jaar
Samenvatting

Im August 1997 (19. KFG-Novelle) begann in Oesterreich eine umfassende Reform der Strassenverkehrsgesetze. Mit 30. Oktober 1997 trat ein eigenes Fuehrerscheingesetz in Kraft und mit Beginn 1998 wurde die 0,5 Promillegrenze eingefuehrt. Im neuen oesterreichischen Fuehrerscheingesetz sind nicht nur Sanktionen, sondern auch gezielte Selektions- und Rehabilitationsmassnahmen vorgesehen. In den entsprechenden Gesetzesverordnungen wurden die Anforderungen an verkehrspsychologische Untersuchungsstellen, Art und Umfang der diagnostischen Massnahmen sowie die Kosten geregelt. Eine spezielle Verordnung fuer verkehrspsychologische Rehabilitation und Nachschulung steht noch aus, lediglich die Kurse fuer Fahranfaenger im Rahmen der Fuehrerschein auf Proberegelung sind definiert. Insgesamt ist solcherart ein komplexes general- und spezialpraeventives System, bestehend aus der Verhaengung von Geldstrafen, Lenkerberechtigungsentzuegen als Sicherungsmassnahme sowie umfangreicher psychologischer Massnahmen entstanden. Diese werden je nach Zielgruppe 1. Fahranfaenger, 2. erfahrene Lenker nach Absolvierung der Probezeit, 3. Berufsfahrer mit erhoehter Verantwortung und Delikt, unter definierten Voraussetzungen, gestaffelt nach Grad der Alkoholisierung sowie Beurteilung der Gefaehrlichkeit angeordnet und lassen der Behoerde nur mehr wenig Entscheidungsfreiraum. Dies bedeutet, dass durch neue gesetzliche Regelungen in Oesterreich sowohl bei der Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung zum Lenken eines Kfz als auch bei den Rehabilitationsmassnahmen der Verkehrspsychologie eine entscheidende Rolle zugewiesen wurde. (A)

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Bibliotheeknummer
C 18716 [electronic version only] (In: C 18704) /73 /83 / ITRD D346247
Uitgave

In: JIDITVA '98 International days of Road Safety, Brussels, Belgium, 26-28 October 1998, Theme B: driving licence, 7 p., 3 ref.

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