Grenzwert für Rückfallquoten alkoholauffälliger Kraftfahrer nach Teilnahme an Kursen gemäss Paragraph 70 FeV.

Auteur(s)
Hoffmann, H.
Jaar
Samenvatting

Fuer die amtliche Anerkennung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung werden nach Paragraf 70 Absatz 1 Nummer 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Wirksamkeitsnachweise verlangt. In einem Expertengespraech wurden Ueberlegungen angestellt, mit welchen Bezugsdaten die Rueckfallquote von Kursteilnehmern verglichen werden koennten, um die Wirksamkeit von Nachschulungsmassnahmen zu beurteilen. Durch den Vergleich empirischer Daten mit einem festgelegten Grenzwert koennte die jeweilige Landesbehoerde im Rahmen der amtlichen Anerkennung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung ueber die Akzeptanz von deren Wirksamkeit entscheiden. Wird die Rueckfallquote als Indikator fuer die Wirksamkeit verwendet, muss die Qualitaet der Daten diskutiert werden, aus denen die Rueckfallquote resultiert. Die Ueberwachungsdichte hat nur indirekt Einfluss auf die Rueckfallquoten, weshalb sie nicht in die Bewertung zur Wirksamkeit einbezogen werden sollte. Die Befunde zur Rueckfallhaeufigkeit alkoholauffaelliger Kraftfahrer geben nur grobe Anhaltspunkte zur Orientierung, wo ein Grenzwert liegen koennte und ab wann ein Kurs als ausreichend wirksam angesehen werden sollte. Die von den deutschen Gerichten jeweils unterschiedlich beurteilten Eignungsgrenzen fuer die individuelle Rueckfallwahrscheinlichkeit bieten keine hinreichende Orientierung, da sie auf veralteten Rueckfallzahlen basieren. Kuenftige Evaluationsstudien muessen die Deliktanzahl und die Rueckfallgeschwindigkeit beruecksichtigen. Der Massstab fuer die Festlegung des Grenzwertes ist auch von der Guete der Begutachtung der Fahreignung abhaengig. Vor diesem Hintergrund sollte der Grenzwert aus einem Datenpool ermittelt werden, der die aktuellen Rueckfallzahlen nachgeschulter Personen enthaelt. Demnach waere ein Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung dann als wirksam anzusehen, wenn die Rueckfallquote jener, die im neuen Datenpool enthalten sind, nicht hoeher ist als die Rueckfallquote der Personen, die bereits erfolgreich an einem solchen Kurs teilgenommen hatten. Nach mehrjaehriger Datensammlung koennte dann zwischen Bund und Laendern ein Grenzwert ausgehandelt werden. Der Beitrag ist auch auf der 2002 vom Kuratorium fuer Verkehrssicherheit herausgegebenen CD-Rom "7. Internationaler Kongress 'Driver Improvement'" (siehe ITRD D346886) enthalten. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D346844. (KfV/A).

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Bibliotheeknummer
C 26292 (In: C 26275) /83 / ITRD D346861
Uitgave

In: Driver Improvement : ausgewählte Beiträge 7. Internationaler Kongress, Salzburg, Austria, 8.-10. Oktober 2001, p. 146-151

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