Patienten mit Herzrhythmusstoerungen sind auf Grund der anfallsweise auftretenden Unterbrechung der Sauerstoffversorgung des Gehirns mit damit unter Umstaenden verbundener Bewusstseinstruebung oder Bewusstlosigkeit dann wieder bedingt fahrtauglich einzuschaetzen, wenn die Herzfunktion 3 Monate nach Therapiebeginn normal bleibt. Bei komplexeren Rhythmusstoerungen oder nach Reanimation ist ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten anzuberaumen und es bedarf regelmaessiger Kontrollen. Die Herzrhythmusstoerung therapierefraktaere Arrhythmie und ihre Behandlungsmoeglichkeit mit einem implantierbaren Defibrillator (ICD) werden bisher kaum beruecksichtigt. Es wird eine Klassifizierung zur Kraftfahreignung von Patienten mit ICD vorgeschlagen. Die Kriterien zur Beurteilung der Fahrtuechtigkeit von ICD-Patienten sind in Europa nicht einheitlich, es wird ein Mindestfahrverbot von 6 - 8 Monaten als sinnvoll erachtet. Beitrag zum Themenbereich II. "Krankheit und Kraftverkehr sowie sonstige Faktoren" des Kongresses 2005 der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., 33. Jahrestagung, Bonn, 10. bis 12. Maerz 2005. Siehe auch Gesamtaufnahme des Kongresses, ITRD-Nummer D357801.
Samenvatting