Allgemein gehaltene Betrachtungen zum Verkehrsrecht mit dem Hinweis, dass oberstes Gebot des Gesetzgebers stets sein sollte, dass eine staatliche Festlegung nur zu erfolgen hat, wenn sie unbedingt nötig ist, um das Zusammenleben und den Ausgleich von Interessen zu regeln. Regelungen müssen klar und eindeutig und für denjenigen, der das Recht anzuwenden hat, nachvollziehbar sein.
Samenvatting