In den Staaten der Europäischen Union verhängte Fahrverbote und Entziehungen der Fahrerlaubnis sollen künftig auch in Deutschland vollstreckt werden können. Dazu ist bereits ein Übereinkommen der EU über den Fahrerlaubnisentzug von den Justizministern der EU-Länder unterzeichnet worden. Sie dürfte in absehbarer Zeit nationales Recht werden. Auf einer Fachkonferenz des ADAC wurden die für und gegen das Abkommen sprechenden Argumente unter Mitwirkung von Referenten aus Frankreich, Italien, den Niederlanden und Oesterreich diskutiert. Dabei spielen neben dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit Fragen des Europa-, Straf-, Verwaltungs- und Verfassungsrechts eine Rolle. Bedenken werden vor allem gegen die Bindung der ausländischen Tatsachenfeststellungen geäussert.
Samenvatting