Seit April 1993 besteht in Deutschland die gesetzliche Pflicht, Kinder bis zu einer Koerpergroesse von 150 cm im Fahrzeug mit amtlich zugelassenen und der Koerpergroesse des Kindes entsprechenden Kindersitzen zu sichern. In den meisten anderen Industriestaaten wurden aehnliche Gesetze schon frueher in Kraft gesetzt. Grundlage dieser nationalen Gesetzgebungen war der Nachweis, dass sich die heutigen Autokindersitze in vielen Crashtests bestens bewaehren. Dies gilt auch im Wesentlichen fuer das Crashverhalten in realen Unfaellen. Dennoch besteht fuer reale Unfaelle bezueglich ihrer Verletzungsschwere eine groessere Streuung, die auf haeufige falsche Montage und Benutzung der Kindersitze zurueckgefuehrt wird. Im vorliegenden Beitrag werden Ursachen moeglicher Maengel der Befestigung heutiger Kindersitze und - daraus abgeleitet - Loesungsvorschlaege zu deren Beseitigung diskutiert. (A) Beitrag zum Themenbereich Biomechanik - Rekonstruktion - Verkehrssicherheit der 30. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., Berlin, 10. bis 13. Maerz 1999.
Samenvatting