Ist die Kundmachung durch Strassenverkehrszeichen (noch) zeitgemäss? : Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Projekt Gonzales im Licht von Recht, Verkehrstelematik und E-Government.

Auteur(s)
Vergeiner, M.
Jaar
Samenvatting

Verordnungen beduerfen der Kundmachung, um Bestandteil der Rechtsordnung werden zu koennen. Dies kann nicht nur durch den Wortlaut der Verordnung, sondern auch mit Zeichen erfolgen. Die Verlautbarung von strassenpolizeilichen Verordnungen durch Verkehrszeichen hat jedoch zu einer Vielzahl "nicht gehoeriger" beziehungsweise "gesetzwidriger Kundmachungen" gefuehrt. Strassenverkehrszeichen lassen keinen Rueckschluss auf die die Verordnung erlassende Behoerde oder Person zu. Ein erster Schritt in Richtung mehr Rechtssicherheit im Strassenverkehr koennte die konsequente Ablehnung der weit verbreiteten Gleichsetzungsthese von "gehoeriger Kundmachung" und "gesetzwidriger Kundmachung" sein. Die Rechtssicherheit sollte jedoch auch durch Adaptierungen im bestehenden Kundmachungssystem unterstuetzt werden. Im Projekt GONZALES (siehe ITRD D353555) wurde ein neues, existierende wahrnehmungs- und kognitionspsychologische Aspekte beruecksichtigendes Kundmachungssystem ausgearbeitet. Ausgangsbasis dieses Modells, das aufgrund beschraenkter Zeitressourcen auf die Thematik "Geschwindigkeit" fokussiert, ist eine klare Klassifizierung aller Strassen. Jedem Strassenbereich ist eine klare, gesetzlich normierte Hoechstgeschwindigkeit zugeordnet. Dem Verkehrsteilnehmer sollte nicht angezeigt werden, was ab einem Ort nicht mehr gilt, sondern vielmehr, welche neue Beschraenkung sofort zu beachten ist. Um die Vielzahl an strassenpolizeilichen Verordnungen, die im jeweiligen Zustaendigkeitsbereich der Behoerden erlassen werden, zu erfassen und Synergien zu nutzen, boete sich eine elektronische Vernetzung aller strassenpolizeilichen Verordnungen an. Aehnlich dem seit 2004 bestehenden Rechtsinformationssystem (RIS) koennte dann die Kundmachung im Verordnungs- beziehungsweise Verkehrszeichenregister konstitutiven Charakter bekommen. Mit einem vereinfachten Kundmachungssystem sowie der Moeglichkeit der Einsichtnahme des Verkehrsteilsnehmers in die zugrunde liegenden Rechtsakte koennte die Verstaendlichkeit und Akzeptanz bestehender Verkehrsbeschraenkungen insgesamt gesteigert und aufgrund der zu veranschlagenden erhoehten Befolgungsintensitaet auch die Verkehrssicherheit insgesamt erhoeht werden. (KfV/A)

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Bibliotheeknummer
C 35772 [electronic version only] /73 / ITRD D353667
Uitgave

Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 50 (2005), No. 10 (Oktober), p. 340-343, 2 ref.

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