Jede Frage, die ein Gutachter, Berater oder Therapeut stellt, ist schon eine Intervention! : Lösungorientierung oder Problemorientierung? Kompetenzorientierung oder Defizitorientierung?

Auteur(s)
Himmelreich, A.
Jaar
Samenvatting

Der Beitrag ist der Versuch einer Diagnostik und Prognostik der Probleme und Entwicklung der Eignungs-Diagnostik. Der Autor versetzt sich dafuer in die Rolle des Gutachters. Er versucht dabei vor allem die Phasen der Entwicklung herauszufinden, widmet sich gegen Ende des Beitrags der Frage, ob die Begutachtungssituation nicht laengst nur mehr im Randbereich "therapieaehnlich" geworden ist. In der ersten Phase der Eignungsbegutachtung stand der Gutachter entschieden auf einer Seite, der Seite der Sicherheit und Kontrolle, auf Seite der Behoerde, die als Auftraggeber verstanden wurde. Der Gutachter war somit ihr verlaengerter Arm. Im Jahre 1982 begann in Deutschland eine neue Phase. Eignungsrichtlinien legten fest, dass der Betroffene alleiniger Auftraggeber ist. Der Betroffene ist der privatrechtliche Besteller des Gutachtens und der Gutachter hat gegenueber der Behoerde Schweigepflicht. Der Gutachter hat nicht die Aufgabe, die Behoerde bei der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterstuetzen. Dennoch sehen sich die Gutachter auch heute noch zwei Herren verpflichtet und halten sich an die Maxime, dass die Privatgutachten gleichzeitig auch ein Behoerdengutachten sein koennten. Die Beschreibung des Gutachters als eines Richters gibt das Dilemma des Gutachters ungeschminkt wieder. Dieses kann er heute noch mehr spueren als frueher, da von ihm ein Oszillieren zwischen der Rolle des Gutachters und des Beraters erwartet wird. Dies erfordert jedoch unbedingt - wie vor Gericht - auch einen "verkehrspsychologischen Staatsanwalt" und einen "verkehrspsychologischen Verteidiger" anzuhoeren. Letzteres koennte etwa durch das Gutachten eines Verkehrstherapeuten erfolgen. Eine solche verkehrspsychologische "Dreigestirn"-Situation wuerde den Entscheidungsprozess nach aussen tragen und transparenter machen. Solange dies nicht praktikabel ist, hat der Gutachter noch alles in seiner Person zu vereinen. Er koennte allerdings diese drei Rollen - Pro, Contra und das "Ich" als Richter - in Form eines Ambivalenz-Coachings waehrend der Zusammenarbeit mit dem Betroffenen externalisieren. Die Begutachtung ist laengst in Wirkung und Absicht "therapieaehnlich" geworden. Dies ist besonders dort deutlich zu spueren, wo es konkurrierende Begutachtungsstellen gibt. Aber schon lange vor der Aufhebung der Monopolstellung des TUEV war eine Amalgamierung der Eignungsbegutachtung mit Beratung, Rehabilitation und Therapie im Gange. Das Dilemma der Ambivalenz wird auch bei einer groesstmoeglichen Trennung von Diagnostik und Therapie nicht verschwinden. Die Prognose lautet daher, dass - auf lange Sicht gesehen - in einer dritten Phase die Eignungsdiagnostik sich hin zu einer fast ausschliesslichen Kurs-Eignungs-Diagnostik weiterentwickelt haben wird. Diagnostik wird nur noch Zuweisungs-, Therapiebegleit- und Evaluations-Diagnostik sein. In Zukunft wird es de facto und nicht nur de jure nur noch Kunden geben. Abschliessend werden in Frageform jene Probleme aufgeworfen, denen sich Gutachter beim gezielten Intervenieren durch Fragen zu stellen haben. Der Beitrag ist auch auf der 2002 vom Kuratorium fuer Verkehrssicherheit herausgegebenen CD-Rom "7. Internationaler Kongress 'Driver Improvement'" (siehe ITRD D346886) enthalten. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D346844. (KfV/A).

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Bibliotheeknummer
C 26309 (In: C 26275) /83 / ITRD D346878
Uitgave

In: Driver Improvement : ausgewählte Beiträge 7. Internationaler Kongress, Salzburg, Austria, 8.-10. Oktober 2001, p. 289-321

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Deze publicatie behoort tot de overige publicaties die we naast de SWOV-publicaties in onze collectie hebben.