Jugendbefragung zu Alkohol im Strassenverkehr.

Auteur(s)
Bartl, G.
Jaar
Samenvatting

Ende 1994 wurden 1.000 österreichische Jugendliche im Alter zwischen 14 und 24 Jahren zu Alkohol im Strassenverkehr befragt. Die 0,1-Promillegrenze für Fahranfänger im Rahmen des Führerscheins auf Probe ist 70 Prozent aller Befragten und 86 Prozent der direkt betroffenen Besitzer des Führerscheins auf Probe bekannt. Die Mehrheit der befragten Jugendlichen (62 Prozent) akzeptiert diese Promillegrenze, wobei die Befürwortung durch die Besitzer des Führerscheins auf Probe sogar bei 64 Prozent liegt. Für die übrigen Führerscheinbesitzer gilt in Österreich derzeit 0,8 Promille als gesetzlicher Grenzwert. Dieser wird jedoch bloss von 34 Prozent der Jugendlichen befürwortet. Die Mehrheit (57 Prozent) befürwortet hingegen niedrigere Alkohollimits (35 Prozent sind für 0,1 Promille, 23 Prozent für 0,5 Promille). Knapp 40 Prozent der Jugendlichen würden sich selbst nur völlig nüchtern zutrauen, ein Kraftfahrzeug sicher lenken zu können. 24 Prozent würden sich 0,5 Liter Bier, 15 Prozent 1 Liter Bier und 6 Prozent 1,5 Liter Bier zutrauen. Generell zeigt sich, dass weibliche Jugendliche bei dieser Selbsteinschätzung niedrigere Werte angeben und auch niedrigere Alkohollimits befürworten. Aber auch bei den männlichen Jugendlichen spricht sich nur eine Minderheit (42 Prozent) für die Beibehaltung von 0,8 Promille aus. 50 Prozent der männlichen Jugendlichen sind für niedrigere Limits (davon 29 Prozent für 0,1 und 21 Prozent für 0,5 Promille). Weiters zeigt sich, dass Personen mit folgenden Merkmalen eher in geringerem Ausmass niedrige Alkohollimits befürworten und sich gleichzeitig relativ höhere Alkoholmengen beim Autofahren zutrauen: konsum- und genussorientierte, wenig kreative Freizeitgestaltung mit starken Auslebenstendenzen sowie Freizeitgestaltung als Kompensation von Alltagsfrust wie häufiger Discobesuch in der Clique, Video und TV; geringe Fähigkeit zu träumen und Wohnort in ländlicher Gegend. Aus der Jugendbefragung werden 3 Vorschläge zur gesellschaftspolitischen Realisierung abgeleitet: 1. Senkung der derzeit geltenden allgemeinen 0,8-Promillegrenze sowie Beibehaltung von 0,1 Promille für Fahranfänger. 2. Schaffung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die das kreative Potential Jugendlicher in Freizeit, Beruf und Schule fördern (zum Zweck der Alkoholprävention). 3. Mehr Augenmerk auf Alkohollimits in der Fahrschulausbildung legen. (A)

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Bibliotheeknummer
C 12157 (In: C 12150) /83 / IRRD 335037
Uitgave

In: Alkohol Im Strassenverkehr : Forschungsergebnisse zur Grenzwertdiskussion, Lebensraum Verkehr, Kleine Fachbuchreihe des KfV, Band 34 , p. 217-251, 10 ref.

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