Kann ein schwerbehinderter ein Fahrzeug lenken?

Auteur(s)
Maag, F.
Jaar
Samenvatting

Stationaer behinderten fast aller schweregrade steht nach den bisherigen erfahrungen einer motorisierung nichts entgegen; vielmehr ist diese sogar wuenschenswert fuer eine moeglichst ganzheitliche integration der patienten in unsere gesellschaft. Die weitgehende unabhaengigkeit von anderen menschen, die selbstaendige berufsausuebung, die freie wahl zwischenmenschlicher beziehungen einschliesslich der selbstaendigen freizeitgestaltung sind psychohygienisch sowie auch sozial von immenser wichtigkeit. Demgegenueber wirken sich leiden mit einem progressiven befall des bewegungsapparates in der regel unguenstig auf die fahrbewaehrung aus, da im zentrum meistens nicht die invalidisierung, sondern vielmehr eine oftmals heimtueckische beeintraechtigung der psychophysischen leistungen steht. Saemtliche zu periodischen bewusstseinstruebungen fuehrenden krankheiten sind mit dem fuehren eines motorfahrzeuges unvereinbar, weshalb sie den kranken besonders hart treffen. Ab einer bestimmten, testleistungsmaessig messbaren oder anhand einer fahrprobe empirisch erfassbaren einschraenkung der intellektuellen funktionen besteht fahruntauglichkeit. In der regel trifft dies zu bei einem intelligenzquotienten unter 70 (25). Ganz allgemein muss nichteignung zum fuehren eines fahrzeuges bei vorliegen eines schweren leidens ohne gleichzeitiges vorhandensein gegenueber kompensationsmoeglichkeiten postuliert werden. Siehe auch gesamtaufnahme des kongressberichtes ids-nr. 317755.

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Bibliotheeknummer
C 34927 (In: C 34913) /83 / IRRD 317769
Uitgave

In: Kongressbericht Jahrestagung 1985 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., Mainz, 21. bis 23. März 1985, Unfall- und Sicherheitsforschung Strassenverkehr Heft 51, p. 83-90, 33 ref.

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