Die Ursächlichkeit eines Verkehrsunfalls für den Tod des Betroffenen ist in aller Regel nur durch eine Obduktion der Leiche zu sichern. Es kann sich sowohl beim Fussgänger als auch beim Fahrer um Todeseintritt vor dem Unfall infolge Krankheit oder einen vorangegangenen anderen Unfall handeln. Der Unfall kann zur Verdeckung eines Tötungsdelikts oder eines Suizids herbeigeführt worden sein. Weitere Fragen gehen dahin, welche Bedeutung der Schnelligkeit der Rettung und der Notfallbehandlung im konkreten Fall beizumessen ist. Tritt der Tod nicht in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfall ein, bedarf die Feststellung des Kausalzusammenhangs besonderer Sorgfalt. Es liegen insbesondere auch Untersuchungen darüber vor, welcher zeitlicher Abstand zwischen Unfall und Tod besteht. Der Prozentsatz der erst nach mehr als 30 Tagen , dem für die Statistik festgelegten Grenztermin, Gestorbenen ist deutlich gestiegen, wird aber von der Verkehrsunfallstatistik nicht erfasst. Zur Sicherung der wesentlichen Umstände ist die Obduktion aller im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall Gestorbenen geboten.
Samenvatting