Kinderunfälle im Strassenverkehr 2011.

Auteur(s)
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Jaar
Samenvatting

Basis für die Analyse des Unfallgeschehens der Kinder unter 15 Jahren sind die Ergebnisse der Straßenverkehrsunfallstatistik für das Jahr 2011. Auskunftspflichtig für diese Statistik ist laut Gesetz die Polizei. Unfälle, zu denen die Polizei nicht hinzugezogen wurde, werden folglich in der Statistik nicht nachgewiesen. Dies dürfte insbesondere der Fall sein, wenn außer dem Unfallverursacher niemand an dem Unfall beteiligt war (insbesondere bei Alleinunfällen in der Nacht) bzw. wenn es zu einer gütlichen Einigung zwischen den Unfallparteien gekommen ist. Es ist aber davon auszugehen, dass der Anteil der nicht von der Polizei erfassten Unfälle an der Gesamtzahl der sich tatsächlich ereignenden Unfälle (Unfalldunkelziffer) mit zunehmender Unfallschwere zurückgeht. Nachgewiesen werden die Unfälle nach dem Inlandskonzept, das heißt es werden – unabhängig von der Nationalität der Unfallbeteiligten – nur die Unfälle und Verunglückten registriert, die sich auf deutschen Straßen ereigneten oder hier zu Schaden kamen. Stirbt ein(e) Deutsche(r) im Ausland an den Folgen eines Verkehrsunfalls, so wird diese(r) – im Gegensatz zur Todesursachenstatistik – in der Straßenverkehrsunfallstatistik nicht nachgewiesen. (Author/publisher)

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Bibliotheeknummer
20122130 ST [electronic version only]
Uitgave

Wiesbaden, Statistisches Bundesamt, 2012, 37 p.; Verkehrsunfälle

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