Korrelation zwischen Anstossgeschwindigkeit und Verletzungsmuster bei tödlichen Fussgänger-Pkw-Unfällen mit Frontalanstoss.

Auteur(s)
Karger, B. Teige, K. Buehren, W. & Jaeckel, S.
Jaar
Samenvatting

Die durch Fussgänger-Pkw-Unfälle verursachten Verletzungen werden durch eine Reihe von Parametern bestimmt. Neben der Fahrzeugform, der körperlichen Verfassung des Fussgängers und dem Fahrverhalten des Pkw sind hierbei die Lage der Anstossstelle, die Gehrichtung und die Kollisionsgeschwindigkeit von überragender Bedeutung. Zur Auswertung wurden deshalb aus insgesamt 57 rechtsmedizinisch und technisch untersuchten Fussgänger-Pkw-Kollisionen ausschliesslich Unfälle mit Erwachsenen und frontalem Anstoss ausgewählt, bei denen durch den technischen Sachverständigen die genaue Kollisionsgeschwindigkeit rekonstruiert worden war (n = 29). Bei Vergleich der jeweiligen Kollisionsgeschwindigkeiten mit den entsprechenden Verletzungsmustern lassen sich anhand des Verletzungsmusters folgende minimale (Verletzungen möglich) / maximale (Verletzungen regelhaft zu erwarten) Grenzgeschwindigkeiten erkennen. - 35/45 km/h: Extremitätenfrakturen beim Primäranstoss, Schädelfrakturen durch Sekundäranstoss. - 45/60 km/h: Lockerungen oder Frakturen der Wirbelsäule durch die Distorsion im Rahmen des Schleudertraumas (Prädilektionsstellen: untere HWS und untere BWS), Untertaschungen. - 60/90 km/h: Aortenrupturen, Thoraxaufreissungen, Dehnungsstreifen in der Leistengegend. - über 100 km/h: Teilzerreissungen des Torso und Amputationen der Gliedmassen, massive Beckenzertrümmerungen. Aufgrund dieser geschwindigkeitsabhängig auftretenden Verletzungsmuster ist bei Frontalanstoss eine zuverlässige Einschätzung der Kollisionsgeschwindigkeit möglich. Bei Anfahren von vorne oder hinten können besonders Wirbelsäulenverletzungen bei höheren Grenzgeschwindigkeiten auftreten. Abweichende Anstosskonstellationen, insbesondere der tangentiale Anstoss, sowie Unfälle mit Kindern unterliegen anderen Gesetzmässigkeiten. Deshalb ist eine Fahrzeugbesichtigung durch den medizinischen Sachverständigen unabdingbar. Individuelle Faktoren (zum Beispiel Osteoporose) können die angegebenen Geschwindigkeitsbereiche nach unten verschieben. (A) Beitrag liegt nur als Kurzfassung vor. Beitrag zum Themenschwerpunkt VII Fahrzeugkonstruktion und Sicherheit des Kongresses 1997 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 29. Jahrestagung, Münster, 19. bis 22. März 1997.

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Bibliotheeknummer
C 12405 (In: C 12375 S) /80 /84 / IRRD D340989
Uitgave

In: Kongressbericht 1997 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 29. Jahrestagung, Münster, 19. bis 22. März, 1997, Berichte der Bundesanstalt für Strassenwesen : Mensch und Sicherheit, Heft M 92, p. 165

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