Radfahrer akzeptieren einspurige Kreisfahrbahnen als zweckmässige und sichere Knotenform, sofern Abmessungen, Geometrie und Organisation ihren Fahrlinien entsprechen und zweiradspezifisches Verhalten ausgelebt werden kann. Mehrheitlich fahren Radfahrer in der Kreisfahrbahnmitte und fordern so den Respekt der Fahrer motorisierter Fahrzeuge. Der Schweizer Gesetzgeber erlaubt den Radfahrern, auf "Kreisverkehrsplätzen ohne Fahrstreifen-Unterteilung" vom "Gebot des Rechtsfahrens abzuweichen". Das Referat stützt sich auf Erfahrungen im Kanton Bern und stellt die 1999 erscheinende Schweizer Norm "Knotenelemente des leichten Zweiradverkehrs" vor. Genormt wird darin nicht der Kreisverkehr an sich, sondern die Bewegungsabläufe und Elemente, die im Interesse der Sicherheit für Radfahrer bei der Projektierung von Kreisverkehrsanlagen zu beachten sind. (A)
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