KRITERIEN FUER DIE PLANUNG WILDSPEZIFISCHER MASSNAHMEN ZUR OEKOLOGISCHEN OPTIMIERUNG MASSIVER VERKEHRSTRAEGER.

Auteur(s)
PFISTER, H.P.
Jaar
Samenvatting

Im Schweizer Mittelland ist die Nutzungskonkurrenz der Landschaft so gross, dass der Lebensraum freilebender Tiere gefaehrdet ist. Mit neuen gesetzlichen Bestimmungen wird fuer neue Bauvorhaben eine umweltvertraegliche Linienfuehrung und Bauweise ermittelt. Vom Oekologen werden fuer die UVP ueberzeugende Fakten und verstaendliche Forderungen und Vorschlaege erwartet.Differenzen ergeben sich durch den untersuchungsbedingten Zeitbedarf, das Fehlen von Normen fuer oekosystematische Zusammenhaenge und sicherer Erfolgsprognosen. Fuer die UVP grosser Projekte wurden die Bewertungskriterien fuer die Wildsituation bearbeitet. Auswirkungen sind Flaechenverlust, Barrierewirkung, Kollisionen, Immissionen, landschaftsoekologische Defizite und sozio-oekonomische Veraenderungen. Eingriffsminimierungen sind Anpassung der Linie, Tunnelbauweise, Offenhaltung von Passagen, naturnahe Gestaltung der Strassenkoerper und Seitenflaechen, Verzahnung mit natuerlichen Strukturen, naturraeumlich vertraegliche Entwicklungsziele. Untersuchungen wurden ausgerichtet auf die Abgrenzung oekologischer Raumeinheiten, Wildbeobachtung und -erfassung, Erfassung der Bewegungsablaeufe, Ermittlung der angrenzenden Waldstrukturen. Erkenntnisse waren relative Hasen- und Rehdichte der Teilgebiete, die Bestandsentwicklung gegenueber frueheren Erfassungen. Die Beziehung der Arealfaktoren zu den Zaehlwerten, die verkehrsbedingten Wildverluste und das Wildpotential als Bewertungsmassstab. Unter Auswertung verfuegbarer Daten zum Distanzverhalten des Wildes wurden die Standorte und Dimensionierungen fuer Wildpassagen festgelegt. Fuer Unterfuehrungen gilt eine Mindesthoehe von 3,0 m und eine der Laenge entsprechende Dimension nach der Formel (Hoehe x Breite) / Laenge = groesser 0,5 zum Beispiel 3,0 m x 6,0 m / 30,0 m = 0,6. Wildueberfuehrungen ueber Bio- oder Oekobruecken muessen die Fluchtdistanz des Wildes von 100 m von jedem der Raender beruecksichtigen, das heisst mindestens 200 m breit sein. Bei dichter Abschirmung des Verkehrs an den Raendern kann die Distanz auf jeweils 50 m, gegebenenfalls bis 25 m eingeschraenkt werden. Die Struktur und der Untergrund muessen so natuerlich wie moeglich sein, am besten unberuehrt (bergmaennischer Tunnelbau). Als weitere Ausgleichsmassnahme gilt ein direkter Flaechenausgleich sowie fuer die indirekten Beeintraechtigungen ein Ausgleich durch eine grosszuegige naturnahe Bepflanzung der neugeschaffenen Autobahnboeschungen in einer intensiv genutzten Landschaft.

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Bibliotheeknummer
I 324866 IRRD 9605 /15
Uitgave

FORSCHUNG STRASSENBAU UND STRASSENVERKEHRSTECHNIK. 1993. (636) PP235-59 BUNDESMINISTER FUER VERKEHR, POSTFACH 20 01 00, BONN, D-53170, DEUTSCHLAND BR. 1993

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