Kurzer Prozess in Verkehrsstrafsachen? : ein internationaler Vergleich.

Auteur(s)
Kinzig, J.
Jaar
Samenvatting

Das strafrechtliche Rechtsmittelsystem, insbesondere die Berufungsinstanz, steht seit einiger Zeit in der rechtspolitischen Diskussion. Es wird eine funktionale Zweigliedrigkeit gefordert. Nach empirischen Feststellungen handelt es sich beim deutschen Rechtsmittelrecht jedoch um ein funktionierendes und dabei sparsam eingesetztes Mittel. Die Amtsgerichte schliessen in 95 Prozent der von ihnen gefuehrten Strafverfahren den Prozess in durchschnittlich vier Monaten rechtskraeftig ab. Eine Abschaffung der Berufungsinstanz koennte eine Fehlsteuerung zur Folge haben, denn das amtsgerichtliche Strafverfahren koennte zukuenftig wesentlich streitiger gefuehrt werden. Verkehrsstrafsachen werden im Vergleich zu anderen Delikten schneller erledigt, eine Entkriminalisierung, die noch Anfang der neunziger Jahre diskutiert wurde, wuerde die Bedeutung der Rechtsmittel natuerlich einschraenken. In rechtsvergleichender Sicht werden Rechtsmittel weitgehend uebereinstimmend als Moeglichkeit der Korrektur einer fehlerhaften Ausgangsentscheidung verwendet. Deutschland weist im internationalen Vergleich eine eher abgestufte Ausgestaltung der Eingangsinstanzen auf, eine komplette Wiederholung der Beweisaufnahme wie in Deutschland ist eher die Ausnahme. Hinsichtlich des Umfanges des Instanzenzuges liegt Deutschland im internationalen Vergleich im Mittelfeld. Einige Laender weisen fuer nahezu alle Arten von Straftaten drei Instanzen auf. Die Rechtsmittel der Berufung und Revision scheinen sich immer mehr anzunaehern. Eine tief greifende Reform des Rechtsmittelrechts ist demnach auch unter rechtsvergleichender Bezugnahme nicht erforderlich. Schlussvortrag zum 44. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2006 in Goslar.

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Bibliotheeknummer
C 39489 (In: C 39083) /73 / ITRD D360209
Uitgave

In: 44. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2006, p. 252-265

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