Alkoholauffällige Kraftfahrer/innen können sich im Rahmen von Massnahmen zur Wiedererlangung ihrer Fahrerlaubnis dem Individualpsychologischen Verkehrstherapeutischen Programm IVT-Hö unterziehen. Die Legalbewährung der Absolventen dieser Massnahme soll im Abstand von drei, fünf und 10 Jahren nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis überprüft werden. Die Auswertung nach nunmehr fünf Jahren (1997) ergab eine Rückfallquote von 6,4 Prozent, das heisst, von insgesamt 188 Personen waren zwischenzeitlich 12 erneut durch ein Trunkenheitsdelikt aufgefallen. Diese Quote ist als sehr günstig zu bewerten. Die Gründe hierfür werden in folgenden Gegebenheiten vermutet: Für das Programm interessieren sich häufig Personen, die zuvor verschiedene Misserfolge bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erlitten hatten. Ausserdem enthält das Programm keine Zeitbegrenzung, sondern wird nach Lage des Einzelfalls beendet. Weiterhin werden unterschiedliche Bausteine angeboten (zum Beispiel Einzeltherapie, Familientherapie, externe Selbsthilfegruppen, Einzelberatung). Schliesslich passt das individualpsychologische Therapiekonzept thematisch gut auf die Erlebens- und Verhaltensweisen im Lebensbereich Strassenverkehr.
Samenvatting