Medikamentenbedingte Fahruntüchtigkeit und Fahrlässigkeit.

Auteur(s)
Gaisbauer, G.
Jaar
Samenvatting

Der Beitrag behandelt detailliert die Problematik des Verschuldens beziehungsweise fahrlässigen Verhaltens bei Fahruntüchtigkeit des Lenkers infolge der Einwirkung von Medikamenten oder infolge der Medikamenteneinnahme im Zusammenwirken mit Alkoholgenuss. Einleitend wird auf die Sorgfaltspflicht eines Lenkers verwiesen. Jeder Kraftfahrer hat sich vor der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges stets zu vergewissern, dass er nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten dazu (noch) imstande ist, den Anforderungen des Strassenverkehrs zu genügen. Wirkungen oder Nebenwirkungen von Medikamenten können eine Reihe von physischen oder psychischen Störungen verursachen, welche die Verkehrstauglichkeit herabsetzen. Als verkehrsmedizinisch relevant müssen alle Pharmaka gelten, die einen zentralen Angriffspunkt haben. Die Wirkungen der in Betracht kommenden Medikamente hängen jedoch von verschiedensten Faktoren und der individuellen Situation des Betroffenen ab. Prinzipiell ist zu sagen, dass eine medikamentenbedingte Fahruntüchtigkeit ein normatives Tatbestandsmerkmal ist, dem ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten zugrunde liegen kann. Die rechtliche Entscheidung über die Verschuldensfrage und die Schuldform hängt davon ab, ob und gegebenenfalls wie der betroffene Lenker vor oder während der Fahrt die Wirkung der konsumierten Medikamente im Hinblick auf seine Fahrsicherheit beurteilt hat und beurteilen musste. Da jeder Fahrzeuglenker vor Antritt der Fahrt verpflichtet ist, seine Fahrtüchtigkeit zu prüfen, handelt er im Falle einer mangelnden eigenen Vorsorge fahrlässig. Auf die verschiedenen Möglichkeiten eines Kraftfahrers, eine Fahruntüchtigkeit vorauszusehen, wird eingegangen. Ein Kraftfahrer, der sich gegen ärztlichen Rat nach Einnahme eines Medikamentes ans Steuer setzt, handelt schuldhaft. Der Autor geht weiters auf Arzneimittelinteraktionen bei Einnahme von 2 oder mehreren Medikamenten gleichzeitig, auf das Zusammenwirken von Medikamenten und Alkohol sowie auf alkoholhaltige Medikamente und die im jeweiligen Fall zu erfüllenden Sorgfaltspflichten des Lenkers ein. (KfV/H)

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Bibliotheeknummer
C 18075 [electronic version only] /73 /83 / ITRD D335606
Uitgave

Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 44 (1999), No. 2 (Februar), p. 38-44

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