Mehrzweckstreifen : Auswirkungen auf das Fahrverhalten. Studie im Auftrag des Magistrats der Stadt Wien.

Auteur(s)
Robatsch, K.
Jaar
Samenvatting

Seit dem Inkrafttreten der 19. Novelle zur Strassenverkehrsordnung mit 1.Oktober 1994 besteht in Österreich die Möglichkeit, Mehrzweckstreifen am Fahrbahnrand anzulegen. Der Mehrzweckstreifen ist grundsätzlich dem Radfahrer vorbehalten und darf nur dann von Kraftfahrzeugen befahren werden, wenn die Breite der Kernfahrbahn für die Begegnung zweier Kraftfahrzeuge nicht ausreicht. Da diese Art der Radverkehrsführung in Österreich kaum realisiert ist und es kaum wissenschaftlich abgesicherte Aussagen zu den Auswirkungen von Mehrzweckstreifen gibt, wurden in einem Forschungsprojekt Beurteilungskriterien für die Anlage von Mehrzweckstreifen erarbeitet. Im vorliegenden Bericht wird zuerst auf die rechtliche Situation, auf Funktion, Markierung und Beschilderung von Mehrzweckstreifen eingegangen. Auch bisherige Erfahrungen mit dem Einsatz von Mehrzweckstreifen, bestehende Empfehlungen für Einsatzkriterien und die zum Mehrzweckstreifen vorhandene Literatur werden besprochen. Zur Ermittlung von Beurteilungskriterien für den Einsatz von Mehrzweckstreifen wurden im Herbst 1996 in 3 Wiener Strassen (Althanstrasse, Hollandstrasse und Sechshauser Strasse) versuchsweise Mehrzweckstreifen markiert und eine Vorher-Nachher-Untersuchung angestellt. Zusätzlich wurde durch eine Befragung der Verkehrsteilnehmer vor Ort der Wissensstand und das Verständnis für diese Massnahme untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass der Mehrzweckstreifen geeignet ist, das Radverkehrsnetz im innerstädtischen Bereich zu erweitern. Bei Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen wie etwa Breitenbedarf, Stellplatzordnung, Markierung und Geschwindigkeitsniveau bringt er auch nachweisbare Sicherheitsgewinne für Radfahrer. Der Mehrzweckstreifen wird von Radfahrern als Radverkehrsanlage akzeptiert und im Normalfall nicht verlassen. Kfz-Lenker orientieren sich an der Warnlinie, die den Mehrzweckstreifen begrenzt und weichen bei Begegnungsverkehr vorwiegend nach links und nicht auf den Mehrzweckstreifen aus. Aus den Untersuchungen ergibt sich ein Mindestbreitenbedarf von 1,25 Meter, wobei die Standardbreite für Mehrzweckstreifen 1,50 Meter betragen sollte. Wird der Mehrzweckstreifen neben längsparkenden Fahrzeugen markiert, so ist eine gemeinsame Breite von 3,70 Meter für Parkstreifen und Mehrzweckstreifen das Mindestmass. Die Befragung zeigte ein grosses Informationsdefizit bei den Kfz-Lenkern. Die wenigsten Fahrer kennen die Bezeichnung "Mehrzweckstreifen" und den Sinn der Bodenmarkierung. Ebenso wissen viele nicht, wie sie sich auf Strassen mit Mehrzweckstreifen richtig verhalten. Es wird vorgeschlagen, in ganz Österreich für Strassen mit Mehrzweckstreifen im Ortsgebiet eine einheitliche Markierungsart zu verwenden und den Informationsdefiziten der Verkehrsteilnehmer durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Einbindung der Medien entgegenzuwirken. Sieh auch Forschungsprojekt unter IDS-Nummer 705328. (KfV/H).

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Bibliotheeknummer
C 12149 /21 /83 / IRRD 335382
Uitgave

Wien, Kuratorium für Verkehrssicherheit KfV, 1997, 96 p., 16 ref.; Lebensraum Verkehr, Kleine Fachbuchreihe des KfV ; Band 33 - ISSN 0075-7306 / ISBN 3-9016-0133-3

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