Samenvatting
Am 1. Februar 2001 ist mit der 33. Verordnung zur Änderung strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften das sogenannte "Handy-Verbot" in Kraft getreten. Wegen der Komplexität der damit verbundenen rechtlichen und technischen Fragen hat die Juristische Zentrale des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) eine umfassende Information zu verkehrs-, versicherungs- und arbeitsrechtlichen sowie zulassungsrechtlichen Aspekten zusammengestellt. (Author/publisher)