Kommunale Körperschaften sowie private Firmen und Unternehmen sind zunehmend daran interessiert, an Aufgaben der Verkehrsüberwachung mitzuwirken. In Betracht kommen vor allem der ruhende Verkehr (Betrachtung von Park- und Haltevorschriften) und Geschwindigkeitsverstösse. Das Verkehrsrecht ist jedoch ein politisches Gut von verfassungsrechtlichem Rang. Ein kritischer Punkt der kommunalen Verkehrsüberwachung von Geschwindigkeitsverstössen liegt in der Einräumung der Befugnis, Verkehrsübertreter anzuhalten. Bei der Übertragung von Aufgaben der Verkehrsüberwachung auf Private ist zu bedenken, dass es sich um die Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Kompetenzen handelt. Es wird im einzelnen erörtert, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen die Übertragung verkehrsüberwachender Massnahmen auf Private angebracht ist.
Samenvatting