Der Konsum von Lebensmitteln, die Mohnsamen enthalten, kann zu positiven Opiattests im Urin fuehren. Da die Grenzwertkommission einen Wert von 10 ng/ml Morphin empfohlen hat, wurde untersucht, ob diese Mengen nach Konsum von mohnhaltigen Lebensmitteln erreicht werden koennen. Fuenf Testpersonen verkoestigten eine freigestellte Menge von Mohnbroetchen, Mohnstangen oder Mohnkuchen. Keiner der Probanden erwies sich nach einer speziellen von der Polizei verwandten Checkliste als auffaellig. Alle Urinproben mittels Vortest waren positiv, die enzymimmunologische Opiatwertebestimmung lag bei Werten zwischen 0-44 ng/ml. Die spezifische Untersuchung auf Morphin verlief negativ. Sanktionen im Sinne des Paragrafen 24a Strassenverkehrsgesetz (StVG) sind bei Verkehrsteilnehmern somit nicht zu befuerchten, jedoch sollte die Fahrerlaubnisbehoerde auf die Problematik aufmerksam gemacht werden. Beitrag zum Themenbereich II "Alkohol, Drogen, Medikamente" der 32. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., Magdeburg, 20. bis 23. Maerz 2003. Siehe auch Gesamtaufnahme der Tagung, ITRD-Nummer D352701.
Samenvatting