Motorradverkehr : Mobiltäts- oder Störfaktor - Fahrverhalten - Massnahmen-.

Auteur(s)
Ludovisy, M.
Jaar
Samenvatting

Zunaechst werden die neuen Fuehrerscheinklassen fuer Motorraeder, die im Zuge der 3. EU-Fuehrerscheinrichtlinie eingefuehrt werden sollen, vorgestellt und erlaeutert (Klasse AM, Klasse A1, Klasse A2 und Klasse A). Anschliessend werden Probleme eines motorradfreundlichen Strassenbaus und der Verkehrssicherungspflicht diskutiert. Allgemeine Regeln fuer Intensitaet und Umfang der Verkehrssicherungspflicht gibt es derzeit nicht. Es muss jedoch kuenftig sichergestellt werden, dass neue Erkenntnisse und sachverstaendige Empfehlungen vom Verkehrssicherungspflichtigen beruecksichtigt werden muessen. Dies bezieht sich nicht nur auf die Gestaltung von Schutzplanken, sondern auch auf unsachgemaesse Strassensanierungsarbeiten mit Bitumenmaterial und Rollsplitt sowie auf Bankettinstandsetzungen mit lediglich angeschuettetem Kies. Solange sich der Strassenbaulasttraeger auf sein Auswahlermessen mehrerer moeglicher Massnahmen berufen kann, ohne dabei neue Erkenntnisse anerkannter Organisationen einbeziehen zu muessen, bestehen keine Ansprueche aus unterlassenen Sicherungsmassnahmen. Unter Verkehrssicherungsaspekten ist es heute rechtlich moeglich, "sehenden Auges" Gefahrenstellen zu belassen. Durch konstruktiven Dialog mit Behoerden ist es gelungen, an vielen Stellen Gefahrenstrecken fuer Motorradfahrer zu entschaerfen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Schutzplanke nach dem "Euskirchener Modell" zu nennen. Streckensperrungen fuer bestimmte Fahrzeugarten, beispielsweise fuer Motorraeder, sind in der Praxis umstritten und in der Regel abzulehnen. In diesem Zusammenhang werden drei Urteile auszugsweise zitiert. Bezueglich der Fahrsicherheit von Motorraedern ist die Ausruestung mit Anti-Blockier-Systemen (ABS) zu fordern, da der Sicherheitsgewinn bei Zweiraedern sehr hoch eingeschaetzt wird. Referat, gehalten im Arbeitskreis II "Motorradverkehr" (Leitung: Weibrecht,C) des 42. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2004 in Goslar.

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Publicatie

Bibliotheeknummer
C 31151 (In: C 31143) /73 /82 /83 /85 / ITRD D354711
Uitgave

In: 42. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2004, p. 102-116

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