Neuerungen im Führerscheinrecht der EU : die Ratsfassung eines Richtlinienentwurfs : Einzelaspekte des Vorschlags sowie Analyse seiner Auswirkungen auf das oesterreichische Recht.

Auteur(s)
Mesecke, S.
Jaar
Samenvatting

Seit 1. Oktober 2004 existiert eine Ratsfassung (RF) eines Vorschlags fuer eine Richtlinie ueber den Fuehrerschein. Sie enthaelt Neuerungen im Hinblick auf den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag (KV) vom 21. Oktober 2003 und wuerde Adaptionen der oesterreichischen Rechtsordnung mit sich bringen. Die Neuerungen betreffen Aenderungen im Anhaengerrecht fuer die Klasse B, Harmonisierungen hinsichtlich Gemeinschaftsmindestalter und Fahrlehrerausbildungen sowie Bestimmungen zu Format, Gueltigkeitsdauer und Umtausch von Fuehrerscheinen. Entgegen dem KV unterscheidet die RF hinsichtlich der Gueltigkeitsdauer auch weiterhin zwischen den Gruppen 1 mit 10 Jahren und 2 mit 5 Jahren. Die Erneuerung eines Fuehrerscheins infolge des Ablaufs seiner Gueltigkeitsdauer wird nachfolgend von der dauernden Erfuellung der physischen und psychischen Konditionen sowie dem ordentlichen Wohnsitz im Gebiet des Mitgliedsstaates, der den Fuehrerschein ausstellt, abhaengig gemacht. Neu ist der Verzicht auf eine Differenzierung der Gueltigkeitsdauer in Abhaengigkeit zum Alter der Fuehrerscheininhaber. Die RF belaesst entgegen dem KV fuer die Klasse B die traditionelle Begriffsbestimmung und erlaubt das Kombinieren von Zugfahrzeugen der Klasse B mit einem Anhaenger, sofern das Maximalgewicht der Kombination nicht 3.500 Kilogramm uebersteigt. Damit wuerde die bisherige Zweiteilung im oesterreichischen Recht wegfallen. Die RF veraenderte im Vergleich zum KV den stufenweisen Zugang zu schweren Kraftraedern. Zur Angleichung der Standards ueber die Aus- und Weiterbildung der Fahrlehrer wurde im KV ein neuer Anhang aufgenommen. Dieser wurde in der RF erweitert. So wurde zum Beispiel der Katalog der erforderlichen Grundkenntnisse von Personen, die Fahrlehrer werden wollen, aufgewertet. Nach KV und RF ist der Fuehrerschein kuenftig nur noch im Scheckkarten-Format auszustellen. Neu ist in der RF unter anderem, dass die nicht der Richtlinie entsprechenden Fuehrerscheine innerhalb einer Frist von 10 Jahren umgetauscht werden muessen. (KfV/A)

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Bibliotheeknummer
C 34437 [electronic version only] /73 /83 / ITRD D353535
Uitgave

Zeitschrift für Verkehrsrecht, Vol. 50 (2005), No. 5 (Mai), p. 175-179, 4 ref.

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