Im neu entwickelten Ansatz "Vision Zero" für die Strassen- und Verkehrsplanung in Schweden wird die Geschwindigkeit als grundlegender Faktor betrachtet. Vom Standpunkt der Verkehrssicherheit werden folgende Aussagen getroffen: 1. Auf Strassen mit einem Risiko für Frontalzusammenstösse darf ein Auto nicht mehr als 70 Kilometer pro Stunde fahren. 2. Auf Strassen mit einem Risiko für seitliche Kollisionen darf ein Auto nicht mehr als 50 Kilometer pro Stunde fahren. 3. Auf Strassen, wo ein Auto einen Fussgänger oder einen Radfahrer niederstossen könnte, darf ein Auto nicht mehr als 30 Kilometer pro Stunde fahren. In logischer Konsequenz dieser grundlegenden Prämissen wurde die folgende hierarchische Klassifizierung von Strassen nach der zulässigen Geschwindigkeit vorgenommen: 1. Strasse ausserhalb des Ortsgebiets mit 70 Kilometer pro Stunde (Verkehrsroute). 2. Strasse im Ortsgebiet mit 50 beziehungsweise 30 Kilometer pro Stunde (Hauptstrasse beziehungsweise Hauptverkehrsader). 3. Strasse im Ortsgebiet mit 30 Stundenkilometern (Wohnstrasse). 4. Strasse im Ortsgebiet mit Schrittgeschwindigkeit (Woonerfs); 5. Verkehrsflächen für Fussgänger und Radfahrer (zum Beispiel Gehsteige, Fusswege, Plätz, Radwege). Ausserdem wurde festgelegt, die herkömmlichen Strassen mit 50-Kilometer-Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortsgebiet überall dort nach den genannten Kriterien umzuwandeln, wo Fussgänger, Radfahrer und motorisierter Verkehr zusammentreffen. (A)
Samenvatting