Die Frage der Fahrtuechtigkeit ist vom Richter in eigener Verantwortung als Rechtsfrage zu beantworten. Das Gutachten des Sachverstaendigen unterstuetzt ihn dabei. Das Zustandekommen und die forensische Bewertung von Gefahren- und Beweisgrenzwerten nach Alkoholkonsum und Moeglichkeiten und Grenzen der Beurteilung der Fahrtauglichkeit nach Drogenkonsum und Medikamentengebrauch werden eroertert. Fuer die Beurteilung der Fahrtuechtigkeit nach Drogenkonsum wird ein Fragenkatalog vorgestellt. Beitrag zum Teil 1 "Grenzen der Fahrtuechtigkeit" des Workshops "Verkehrssicherheit nach Einnahme psychotroper Substanzen", veranstaltet von der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin vom 31.3. bis 1.4.2000 in Heidelberg.
Samenvatting