Samenvatting
Windschutzscheiben unterliegen einem Verschleiss, der zu Streulichtwertenführt, die Forderungen nach ungewöhnlich langsamen Höchstgeschwindigkeiten auslösen. Windschutzscheiben müssen insoweit als Verschleissteile angesehen werden, deren Zustand hinsichtlich der Verkehrssicherheit variabel und nicht zuverlässig vorhersehbar ist, so dass eine periodische Nachprüfung im Sinne des Paragraphen 29 StVZO zur Erhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich ist. (A)