Notwendigkeit und Ziele.

Auteur(s)
Reinhardt, G.
Jaar
Samenvatting

Im Verlauf der Jahrestagung 1993 in Heidelberg wurde ein Konzept Verkehrsmedizin 2000 verabschiedet. Nicht zuletzt die steigende Anzahl älterer Kraftfahrer macht bei Beurteilung der Fahreignung eine enge Zusammenarbeit einerseits zwischen Medizinern und Psychologen, andererseits aber auch innerhalb des Faches der Medizin zwischen Neurologen, Psychiatern, Ophthalmologen, Orthopäden, Internisten und Rechtsmedizinern notwendig. Die Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin will daher mit Hilfe ihres wissenschaftlichen Beirates die Fortbildung fördern. So soll den in Untersuchungsstellen tätigen Ärzten Hilfestellung bei der Beurteilung von Fragen wie Alkoholismus, Drogenabhängigkeit oder psychische Erkrankungen gegeben werden. Dabei wird das Ziel verfolgt, verkehrsmedizinisch ausgebildeten Ärzten über die Ärztekammern eine Zusatzbezeichnung "Verkehrsmedizin" erteilen zu lassen. Notwendige Verhandlungen wurden mit Vertretern der Standesorganisation bereits geführt. Innerhalb der Gesellschaft wurde eine Kommission gebildet, die sich mit der Ausarbeitung eines Curriculums befasst, dessen Ableistung Voraussetzung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung "Verkehrsmedizin" sein wird. Im Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Gesundheit sind Beurteilungsrichtlinien für die Eignungsbegutachtung aufgestellt worden. Die vorgesehene Fortbildung in Seminaren soll die Umsetzung dieser Richtlinien in die Beurteilungspraxis voranbringen. Verkehrsmedizinisch tätige Ärzte sollen, ebenso wie in der Begutachtung tätige Psychologen, bei ihrer Beurteilung einen möglichst einheitlichen Massstab anlegen. Eine Validierung der verkehrsmedizinischen Begutachtung soll erreicht werden. Es geht also um eine Ergänzung der Weiterbildung im klinischen Bereich durch eine spezielle verkehrsmedizinische Ausbildung. Bisher ist vorgesehen, eine mindestens einjährige Fortbildung in einer anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle zu fordern, die die Möglichkeit bietet, sich intensiv und regelmässig mit Fragen der Verkehrsmedizin auseinanderzusetzen. In den Seminaren soll auch eine Einführung in die Unfallursachenforschung und in Probleme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ermöglicht werden. Ausserdem ist die Beurteilung umweltmedizinischer Fragestellungen im Zusammenhang mit Auswirkungen des Strassenverkehrs vorgesehen. Wie der Vertreter der Ärztekammer Nordrhein bei der Jahrestagung der Gesellschaft für Verkehrsmedizin 1984 schon ausführte, soll bei der Fortbildung nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch ein Erfahrungs- und Meinungsaustausch ermöglicht werden. Das diesjährige Programm zeigt, welche Aspekte beim ersten Seminar in diesem Jahr erörtert werden sollen. In weiteren Seminaren wird es dann um andere Rechtsvorschriften zur Verkehrssicherheit gehen, um die Traumatomechanik des Verkehrsunfalls, die Beurteilung verkehrsmedizinischer Relevanz von Medikamenten, um Alkoholismusmarker. Durch die Teilnahme kann der verkehrsmedizinisch tätige Arzt die Verpflichtung zur Fortbildung erfüllen. (A) Beitrag liegt nur als Kurzfassung vor. Beitrag zum Themenschwerpunkt XI Seminar über Grundsätze der verkehrsmedizinischen Begutachtung des Kongresses 1997 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 29. Jahrestagung, Münster, 19. bis 22. März 1997.

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Bibliotheeknummer
C 12442 (In: C 12375 S) /83 / IRRD D341026
Uitgave

In: Kongressbericht 1997 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 29. Jahrestagung, Münster, 19. bis 22. März, 1997, Berichte der Bundesanstalt für Strassenwesen : Mensch und Sicherheit, Heft M 92, p. 340

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